Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-06-10
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-10
Wortprotokoll
Namens der FDP-Liberalen Fraktion möchte ich mich zum Rückweisungsantrag der BDP-Fraktion und natürlich auch zur Frage der Gültigkeit und zum Inhalt der Initiative äussern, welche wir ebenfalls einhellig ablehnen. Ebenfalls ablehnen werden wir den Rückweisungsantrag der BDP-Fraktion.
Nur ganz kurz, zur Erinnerung: Gemäss Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung gibt es drei Gründe, eine Volksinitiative für ungültig zu erklären: wenn sie in der allgemeinen Formulierung oder als ausformulierte Initiative die Vorschrift bezüglich der Einheit der Form verletzt, wenn sie die Einheit der Materie verletzt - hierauf komme ich zurück - oder wenn sie zwingendes Völkerrecht verletzt. [PAGE 955]
Wie Sie wissen, haben wir diese Frage bereits mehrmals diskutiert. Wir haben auch über die Frage der erweiterten materiellen Prüfung im Vorfeld der Unterschriftensammlung diskutiert; eine entsprechende Motion ist angenommen worden. Nun hat allerdings die Vernehmlassung gezeigt, dass das nicht mehrheitsfähig ist. Eine zweite Motion betraf den Katalog der Ungültigkeitsgründe, den man möglicherweise hätte ausdehnen können, indem man über die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts hinaus beispielsweise auch die EMRK in den Katalog aufgenommen hätte. Auch dies hat sich in der Vernehmlassung als nicht mehrheitsfähig erwiesen. Bezüglich dieser beiden Motionen werden wir über einen Abschreibungsantrag des Bundesrates diskutieren.
Die Diskussion um die Gültigkeit findet heute anhand der Anträge von Mehr- und Minderheit der Kommission statt. Diese Frage ist in der SPK-NR ausgiebig diskutiert worden. Unsere Fraktion spricht sich grossmehrheitlich für die Gültigkeit aus und folgt damit dem Bundesrat.
Das Bundesgesetz über die politischen Rechte umschreibt in Artikel 75 Absatz 2 als Voraussetzung, dass die Einheit der Materie dann gewahrt sei, wenn zwischen den einzelnen Teilen einer Volksinitiative ein sachlicher Zusammenhang bestehe. Es geht also um die freie und unverfälschte Willensbildung und Willenskundgebung. Die Bundesversammlung ist bisher immer sehr grosszügig mit dieser Frage umgegangen und hat, wie erwähnt, im Zweifelsfalle für das Volk entschieden. Das Bundesgericht hat sich natürlich schon öfters zu entsprechenden Initiativen auf kantonaler Ebene geäussert, ist aber nicht wesentlich weniger grosszügig. Auch die bundesgerichtliche Praxis betont, dass der Grundsatz von relativer Natur und vor dem Hintergrund der konkreten Verhältnisse zu betrachten sei.
So folgt die Mehrheit unserer Fraktion dem Bundesrat, der der Auffassung ist, dass das Ziel der dauerhaften Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen auch in anderen Ländern unterstützt werden soll, namentlich im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, dass die Schonung natürlicher Lebensgrundlagen durch Stabilisierung der Bevölkerungszahl als eine politische Frage verstanden werden kann. Deswegen verknüpfe diese Initiative nicht mehrere selbstständige politische Ziele.
Die Mehrheit unserer Fraktion hat sich somit der Haltung angeschlossen, die vom Staatsrechtler Professor Luzius Wildhaber einmal so zusammengefasst worden ist, dass die Einheit der Materie dann begründet werden könne, wenn das Thema der Initiative letztlich auch die Verknüpfung mehrerer Elemente sei, die teleologisch, also vom Zweck der Initiative her, historisch oder pragmatisch noch einer einheitlichen Thematik zugerechnet werden könnten. Eine Minderheit der Fraktion wird der Minderheit der Kommission zustimmen und die Initiative als ungültig erklären wollen.
Nun zur Initiative selbst: Wir werden diese einhellig ablehnen, aus den bereits mehrfach genannten Gründen. Der Einwanderungssaldo beliefe sich, gemessen an den Zahlen von 2011, auf eine Bruttoeinwanderung von etwa 80 000 bis 90 000 Personen, mit einer Nettozuwanderung von 16 000 Personen. Wie im Ständerat ausgeführt worden ist, würde sich mit der Initiative für das Jahr 2013 noch eine Zuwanderung von rund 96 000 Personen vertreten lassen, damit am Schluss dieser Saldo resultierte. Mit anderen Worten, in Bezug auf die Durchschnittszahlen der letzten Jahre müsste die Zuwanderung um einen Drittel reduziert werden. Mit dem Wortlaut der Initiative, mit einer korrekten und genauen Anwendung dieses Artikels, bestünde keine Möglichkeit, eine Lösung zugunsten der Erfordernisse der Wirtschaft zu finden. Damit geht diese Initiative weiter als die Masseneinwanderungs-Initiative. Sie wäre, der Kommissionssprecher aus der SVP-Fraktion hat es erwähnt, noch gravierender als die Initiative der SVP, die natürlich auch gravierend ist.
Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang, dass wir vor Kurzem - letzte Woche - das Auslandschweizergesetz beraten haben. Diese Vorlage betrifft rund 700 000 Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die im Ausland leben. Angenommen, die jährliche Zuwachsgrenze von 0,2 Prozent gemäss Ecopop-Initiative wäre nun erreicht, so hätten nicht einmal mehr Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Möglichkeit, ins eigene Heimatland zurückzukommen. Das ist eine der absurden Folgen dieser Initiative. Wir können uns unschwer vorstellen, dass es unter Einrechnung der Aufenthaltsbewilligungen im Bereich des Asylwesens und der humanitären Aufnahme sowie bei Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips äusserst schwierig und mit Sicherheit nicht wirtschaftsverträglich wäre, der Initiative Folge zu leisten und diese korrekt umzusetzen. Sie lässt keinen Handlungsspielraum.
Die bereits erwähnten Worte wiederholend, dass die Folgen dieser Initiative noch gravierender wären als diejenigen der Initiative vom 9. Februar, ist es für unsere Fraktion klar, dass wir diese Initiative einhellig ablehnen. Wir bitten die anderen Fraktionen, das ebenfalls so zu tun.