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Gross Andreas · Nationalrat · 2014-06-10

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-10

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" ist im November 2012 mit rund 120 000 Unterschriften eingereicht worden. Es ist interessant, dass dies, zum fünfzigsten Geburtstag der ersten fremdenfeindlichen Initiative, jetzt etwa die fünfundzwanzigste solche Initiative ist; auch wenn diese Initiativen nicht alle zur Abstimmung kamen und nicht alle angenommen wurden, haben sie diese fünfzig Jahre enorm geprägt.

Diese Initiative ist fremdenfeindlich mit einem grünen Mäntelchen. Sie möchte die Lebensgrundlagen erhalten, indem erstens die Bevölkerungszunahme durch Zuwanderung auf 0,2 Prozent im Jahr beschränkt wird, das sind 16 000 Menschen; indem zweitens 10 Prozent der Mittel für die internationale Entwicklungshilfe in die sogenannte freiwillige Familienplanung investiert werden, das wären etwa 140 Millionen Franken; und indem drittens alle völkerrechtlichen Verträge, welche kündbar sind und diesen Zielen entgegenstehen, gekündigt oder anders ausgehandelt werden.

Wie von meinem Kollegen gesagt wurde, war der Ständerat Erstrat. Dort ist die Initiative im März, das heisst also nach dem 9. Februar, behandelt worden: Mit 29 zu 11 Stimmen ist sie für gültig erklärt worden, und mit 39 zu 1 Stimmen hat der Ständerat wie der Bundesrat empfohlen, die Initiative in der Volksabstimmung abzulehnen.

Wir haben uns in der Staatspolitischen Kommission vor allem mit drei Fragen auseinandergesetzt:

Zuerst gab es einen Antrag aus der SVP-Fraktion, dass wir diese Initiative nicht behandeln, sondern mit ihrer Behandlung warten, bis wir sehen, wie der Bundesrat die Masseneinwanderungs-Initiative behandelt, die am 9. Februar dieses Jahres angenommen wurde. Die SVP-Fraktion wollte diese Initiative also sozusagen wie eine Durchsetzungs-Initiative in Bezug auf jene behandeln, die am 9. Februar angenommen wurde. Dieser Antrag ist nach intensiver Diskussion mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt worden.

Dann haben wir uns lange mit der Einheit der Materie, mit der Frage der Gültigkeit auseinandergesetzt. In Bezug auf die Gültigkeit geht es nur um die Einheit der Materie. Die Möglichkeit, die Initiative mit den geltenden Verträgen umzusetzen, besteht nämlich. Einer der Gründe, aus welchen man eine Volksinitiative für ungültig erklären könnte, wäre die Unvereinbarkeit mit dem zwingenden Völkerrecht, das auf Verträgen fusst, die nicht kündbar sind. Das Argument der fehlenden Kompatibilität mit übergeordnetem Recht spielt hier also nicht; es geht nur um die Einheit der Materie. Die Einheit der Materie ist gegeben, auch wenn das nicht sofort einsehbar ist. Eine Minderheit ist anderer Meinung; eine Minderheit von fünf Kommissionskollegen zweifelt an der Einheit der Materie.

Wenn man die Initiative ganz ruhig und aus der Sicht der Initianten beurteilt, kommt man zum Schluss, dass die Initiative eine Grundmotivation hat, nämlich die, dass es auf der Welt zu viele Menschen gebe und dass durch die Zahl der Menschen die Lebensgrundlagen bedroht seien. Aus der Sicht der Initianten soll man zwei Dinge tun, um einen Beitrag zu leisten, die Zahl der Menschen zu verringern: Man soll einerseits in der Schweiz weniger Einwanderung zulassen. Man kann ja nicht die Zahl der Schweizer ändern; so besteht die einzige Möglichkeit darin, das Wachstum durch Zuwanderung auf diese 0,2 Prozent zu beschränken. Auf diese Zahl kam man, weil das dem Geburtenüberschuss in der Schweiz entspricht. Per saldo kommen jährlich rund 16 000 Schweizerinnen und Schweizer auf die Welt. 16 000 dürften also zuwandern. Andererseits möchten die Initianten, dass wir einen Beitrag leisten, damit in der Dritten Welt weniger Kinder geboren werden. Man denkt da vor allem an rund 55 Staaten, in denen die Schweiz tätig ist; dort sollen 140 Millionen Franken für Familienplanung eingesetzt werden.

Persönlich würde ich diese Haltung, die im zweiten Teil der Initiative zum Ausdruck kommt, als "Herrenmenschentum" betrachten: Es ist eine alte kolonialistische Vorstellung, dass wir den anderen Ländern sagen dürfen, wie sie sich im Hinblick auf ihre Bevölkerungsentwicklung zu verhalten haben, und dass wir davon ausgehen, dass wir das, was wir bei uns richtig finden, einfach auch ihnen befehlen dürfen. Ob diese Leute das akzeptieren, ist etwas ganz anderes. Es widerspricht auch total der Logik unserer Entwicklungszusammenarbeit, die eben auf Partnerschaft beruht und die davon ausgeht, etwas vorzuschlagen, was auch aus der Optik der Entwicklungsländer wünschbar ist und von ihnen gewünscht wird. Das alles ist hier nicht der Fall.

Trotzdem ist, wenn man sich in die Logik und in das Denken der Initianten versetzt, ganz klar, dass es ein Ziel gibt und zwei verschiedene Möglichkeiten, die beide zu diesem Ziel beitragen. Ob man die Sache und diese Logik richtig findet, ist etwas ganz anderes. Bei der rechtlichen Prüfung der Einheit der Materie geht es nicht darum zu prüfen, ob die Logik überzeugt oder ob wir den Inhalt der Initiative gut finden. Wenn wir ihn nicht gut finden, stimmen wir einfach Nein. Aus Sicht der Initianten und möglicherweise auch derjenigen, welche die Initiative unterschrieben haben, hat sie eine innere Logik, eine innere Konsistenz und ein einziges Ziel, [PAGE 952] weniger Menschen auf der Welt zu haben. Deshalb gelte es, zu Hause einen Beitrag zu leisten und zu versuchen, von hier aus auch in der Fremde einen Beitrag zu leisten.

In diesem Sinne teilt die Mehrheit der Kommission die Ansicht des Bundesrates, dass hier die Einheit der Materie gewahrt ist. Sie empfiehlt, wie gesagt, mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Bundesrat in seiner Beurteilung der Einheit der Materie zu folgen.

In Bezug auf den Antrag der BDP-Fraktion kann ich sagen, dass wir das sehr entschieden und detailliert diskutiert und beurteilt haben. Es gibt hier keinen Bedarf, das nochmals zu tun. Es ist aber auf der anderen Seite auch so, dass wir in letzter Zeit in vielen Fällen in Bezug auf die Gültigkeit von Volksinitiativen in Zweifel gekommen sind. Das betrifft aber immer die andere Frage, bei der wir überhaupt über die Gültigkeit befinden können, nämlich die Verträglichkeit mit den Grundsätzen der Menschenrechte, der Verfassung und der Uno-Abkommen, aber nicht die Einheit der Materie. Auch der Verweis auf das Bundesgericht unterstützt unsere Logik, unsere These und den Entscheid, den wir gefällt haben.

Es stimmt, dass das Parlament vor zwanzig Jahren einmal gegen die Meinung des Bundesrates eine Initiative, die zwei Ziele hatte und diese auf drei Wegen anstrebte, für ungültig erklärte und damit allenfalls eine neue Praxis begründen wollte. Aber es ist nicht zu einer neuen Praxis gekommen: Man hat nach wie vor eine liberale, weitgehende Interpretation zugelassen, wie auch das Bundesgericht gegenüber den Kantonen zwar ein bisschen strenger ist, aber immer noch eine offene Interpretation der Einheit der Materie zulässt. Man darf deshalb sagen, dass in diesem Falle, wie ich eben geschildert habe, aus der Sicht der Initianten zu viele Menschen auf der Welt sind und es darum geht, einen Beitrag zu Hause zu leisten und auch subjektiv in der Fremde dagegen anzutreten: Das macht die innere Konsistenz aus, welche die These der Gültigkeit der Initiative stützt.

Sie werden nachher von Herrn Pfister eine andere Interpretation hören. Er vertritt die Minderheit. Die Mehrheit ist wie gesagt der Meinung, dass wir die Initiative für gültig erklären können.

Inhaltlich, das hat Ihnen Herr Bugnon auch schon gesagt, haben wir wenig diskutiert. Man kann trotzdem als Diskussionsbeitrag sagen, dass die Initiative von drei Prämissen ausgeht: Erstens erfordere der Schutz der Lebensgrundlagen in der Schweiz, dass weniger Menschen in der Schweiz seien. Zweitens würden die Zuwanderer die Umwelt in der Schweiz stärker belasten als im Heimatland. Drittens würde die Zahl der potenziellen Migranten vermindert, wenn 10 Prozent der Gelder in der Entwicklungszusammenarbeit in die sogenannte freiwillige Familienplanung fliessen würden. Ich finde, dass alle drei Prämissen völlig falsch sind. Sie eröffnen eine Irrfahrt, die in Sackgassen führt. Ich möchte Ihnen das, weil auch meine Redezeit beschränkt ist, nur an einem Beispiel zeigen:

Wenn Sie von diesen 0,2 Prozent ausgehen, dann dürfen jedes Jahr 16 000 Menschen zuwandern. Sie wissen, dass heute 9000 Schweizerinnen und Schweizer einen Ausländer oder eine Ausländerin heiraten. Von diesen 16 000 Plätzen sind so 9000 bereits weg. Sie müssen ein Kontingent für Flüchtlinge haben. Sie müssen zudem ein Kontingent für jene haben, die vorläufig aufgenommen werden, weil sie nicht zurückgewiesen werden können; Sie müssen das Non-Refoulement-Prinzip beachten. Sie haben am Schluss noch 2000 Plätze, die für das zur Verfügung stehen, was heute eine wesentliche Motivation für die Einwanderung ist, nämlich dass die Schweizer Wirtschaft Fachkräfte braucht, die sie nur aufgrund der Einwanderung findet. Die Zahl ist weit grösser als diese 2000 Plätze, die noch übrig bleiben, wenn Sie das vorher Gesagte in Erwägung ziehen. Das Gerangel um diese Plätze würde gross sein. Es könnte aber sein, dass auf Grenzgänger ausgewichen wird, weil die Grenzgänger von dieser Initiative nicht erfasst sind. Die Grenzgänger sind aber jene, welche die Umwelt ökologisch viel stärker belasten als diejenigen, die hier wohnen, weil sie meistens ganz lange Arbeitswege, und erst noch mit dem Auto, auf sich nehmen.

Man könnte aber auch Folgendes sagen - nur um zu zeigen, weshalb hier ein Irrweg vorgeschlagen wird -: Wenn wir das hypothetische Beispiel nehmen, dass 500 000 Amerikaner in die Schweiz kämen, können wir davon ausgehen - alles spricht dafür -, dass diese Amerikaner in der Schweiz die Umwelt global weniger belasten würden, als wenn sie zu Hause blieben. Das heisst also, dass diese Initiative chauvinistisch ist, man könnte sagen, sie sei "lebensraumchauvinistisch". Sie ist auch nationalistisch, nicht patriotisch, weil sie nicht einmal sieht, dass die Zuwanderung in die Schweiz die Belastung der Lebensgrundlagen sogar abbauen und nicht erhöhen würde, zu denken ist zum Beispiel an öffentlichen Verkehr statt Autos, an kleine Autos statt grosse, an das Recycling, an den Lebensstil - all das trägt den Lebensgrundlagen viel mehr Rechnung. Von daher hat die Belastung der Lebensgrundlagen mit der Anzahl der Menschen, die zuwandern, wenig zu tun. Es geht vielmehr darum, wie wir uns organisieren, wie wir Ressourcen verbrauchen und wie wir die Technik einsetzen, um leben zu können, ohne die Umwelt so zu belasten, dass das Nachhaltigkeitsprinzip verletzt wird.

Aus diesen inhaltlichen Gründen spricht sich keine Fraktion für die Initiative aus. Mit 16 Gegenstimmen bei 6 Enthaltungen beantragen wir Ihnen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie ist aber gültig, auch wenn sie uns inhaltlich nicht gefällt. Man muss sich für die Gültigkeitsprüfung in die subjektive Situation der Initianten hineindenken. Dann sieht man, dass es eine Fehlüberlegung ist, aber in der Fehlüberlegung liegt eine Konsistenz, die es uns nicht erlaubt, die Gültigkeit der Initiative in Zweifel zu ziehen.