Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-10
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-10
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Böhni, Ihre Frage bezieht sich auf die Berechnung des Weighted Average Cost of Capital (WACC), also des kalkulatorischen Zinssatzes für das im Stromnetz gebundene Kapital. Der WACC definiert die Vergütung des in den Verteil- und Übertragungsnetzen eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals. Sowohl beim Eigen- als auch beim Fremdkapital wird hierzu ein geeigneter risikoloser Zinssatz bestimmt, auf den ein Zuschlag zur Abdeckung der Marktrisiken bzw. zur Bindung des als notwendig erachteten Fremdkapitals bestimmt wird.
Am 30. Januar 2013 hat der Bundesrat im Rahmen einer Revision der Stromversorgungsverordnung entschieden, die WACC-Berechnungsmethode zu ändern. Die neue und ab dem Tarifjahr 2014 gültige Methode ist durch ein Gutachten abgestützt. Die neue Berechnungsmethode bezweckt eine marktgerechte durchschnittliche Vergütung des eingesetzten Kapitals. Somit werden die notwendigen Investitionen in die Verteil- und Übertragungsnetze nachhaltig gestützt. Insbesondere wird dadurch der Langfristigkeit von Investitionen in die Schweizer Stromnetze Rechnung getragen. Eine Abschreibung dauert schliesslich vierzig Jahre. Gerade vor dem Hintergrund der Energiestrategie 2050 ist eine langfristige, nachhaltige Investition in die Stromnetze zwingend notwendig und stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Versorgungssicherheit dar.
Sowohl für das Tarifjahr 2014 als auch für 2015 beträgt der WACC 4,7 Prozent. Er ist für alle Netzbetreiber in der Schweiz gleich. Die Details der Berechnungsmethodik sind auf der Website des Bundesamtes für Energie publiziert und erklärt. Die Netzbetreiber können selbstverständlich Fremdkapital direkt am Markt beschaffen und gegebenenfalls eine geringere Verzinsung als 4,7 Prozent geltend machen. Die Entscheidung dafür muss aber beim Netzbetreiber liegen.