Kessler Margrit · Nationalrat · 2014-06-11
Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2014-06-11
Wortprotokoll
Für die Gesamtschau Gesundheit 2020 möchte ich Bundesrat Berset danken, besonders für das Ziel und die Massnahmen, um die Patientenrechte zu stärken. Es ist nicht selbstverständlich, dass Patientinnen und Patienten in der Politik genannt werden. Krank sein passt nicht in unsere schnelllebige Gesellschaft. Erfolgreich wurde im September 2013 der Round Table mit einigen Hundert Akteuren durchgeführt mit den Zielen, die Lebensqualität zu sichern und die Chancengleichheit und die Selbstverantwortung zu stärken. Es ist erfreulich zu beobachten, dass die verschiedenen Probleme im Gesundheitswesen an die Hand genommen werden. Viele Probleme sind auf gutem Weg, gelöst zu werden, einige müssen noch angegangen werden.
Es ist z. B. nicht einfach zu erklären, dass der Ärztestopp einerseits wieder eingeführt werden musste, andererseits aber dringend mehr Ausbildungsplätze für Medizinstudenten zur Verfügung gestellt werden müssen. Laut Bericht vom 10. Januar 2013 besteht akuter Handlungsbedarf. In der Schweiz melden sich jährlich über 3000 Maturanden und Maturandinnen, die ein Medizinstudium absolvieren [PAGE 990] möchten. Es stehen aber gesamtschweizerisch nur 900 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Im Zeitraum zwischen 2005 und 2010 wurden 53 Prozent der eidgenössischen und anerkannten Weiterbildungstitel an Ärzte vergeben, die kein Schweizer Staatsexamen absolviert hatten. Jungen Schweizerinnen und Schweizern wird wegen der zu geringen Anzahl an Ausbildungsplätzen für das Medizinstudium der gleichberechtigte Zugang zu diesem Arbeitsmarkt verwehrt. Um das heute verfügbare Arbeitsvolumen mit in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten weitgehend zu bewältigen, müssen 1300 bis 1400 Ärztinnen und Ärzte pro Jahr ausgebildet werden. Die Kantone sind offenbar nicht in der Lage, ein entsprechendes Ausbildungsangebot bereitzustellen, weshalb eine neue subsidiäre Bundeskompetenz gerechtfertigt ist.
Durch die Öffnung der Grenzen begegnen wir neuen Problemen, die mit einer Ergänzung der Gesetzgebung behoben werden können. Ausländische Zahnärzte aus den Efta-Staaten können in der Schweiz ohne Bewilligung 90 Tage lang selbstständig arbeiten und abrechnen. Sie müssen ihren Aufenthalt nur beim zuständigen Kanton melden. Den Zahnärzten wird die technische Infrastruktur für diese kurze Zeit zur Verfügung gestellt. Die Erfahrung zeigt, dass die Meldepflicht ungenügend ist, weil keine Haftpflichtversicherung vorgelegt werden muss. Das System lädt ausländische Zahnärzte dazu ein, in der Schweiz 90 Tage lang möglichst viele Behandlungen durchzuführen, ohne Nachhaltigkeit, ohne Verantwortung und ohne Haftpflichtversicherung. Es fehlt eine Grundlage, um die ausländischen Zahnärzte zur Verantwortung zu ziehen. Sie verschwinden nach 90 Tagen in der Anonymität des Auslands, und der Patient bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Es ist auch stossend, dass nach geltendem Recht der Leistungserbringer die Koordinaten seiner Haftpflichtversicherung dem Patienten oder seiner Vertretung nicht offenlegen muss. Um allfällige Sorgfaltspflichtverletzungen abzuklären, ist das aber zwingend notwendig. Es darf nicht sein, dass der betroffene Patient nach einer Fehlbehandlung sein Recht, die Haftpflichtversicherung des Leistungserbringers zu informieren, in einem kostspieligen Prozess erstreiten muss.
Eine einfache Anpassung von Artikel 40 des Medizinalberufegesetzes kann beide Probleme lösen und die Patientenrechte stärken. Herr Bundesrat, wir hoffen auf Ihre Unterstützung.