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Girod Bastien · Nationalrat · 2014-06-11

Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-11

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der grünen Fraktion und fokussiere mich auf die fünfte Leitlinie, nämlich dass die Schweiz Ressourcen nachhaltig nutzt und sich auf zunehmende Mobilitätsbedürfnisse vorbereitet.

Bei Ziel 20 geht es um die natürlichen Ressourcen und um den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Es ist festzuhalten: Der Energiesektor befindet sich im Wandel, der sich nicht aufhalten lässt. Die Frage lautet einfach: Verzögern oder beschleunigen? Hier muss sich die Schweiz positionieren. Entweder ist sie innovativ und handelt verantwortlich, oder sie wirkt bremsend. Bis jetzt wirkte die Schweiz bremsend. Wenn man z. B. den Zubau an neuen erneuerbaren Energien mit dem Ausland vergleicht, hinkt die Schweiz hinterher. Mit der vorgeschlagenen Revision des Energiegesetzes werden im Bereich Effizienz und erneuerbare Energien eigentlich viele alte Forderungen der Grünen aufgenommen, was wir natürlich begrüssen. Jetzt geht es einfach darum, der Revision nicht alle Zähne zu ziehen, sondern griffige und tragbare Lösungen zu finden.

Wo das Ziel nicht erreicht wurde, und das ist wahrscheinlich der blinde Fleck der Energiestrategie, ist beim schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie. Mit der heute vorliegenden, sehr schwammigen Formulierung bezüglich Sicherheit ist nicht auszuschliessen, dass unsere AKW eine Laufzeit von achtzig Jahren haben können. Damit wären 2050 die beiden grossen AKW noch am Netz. Damit ist eigentlich unser Gegenvorschlag für den Atomausstieg viel näher an den Szenarien zur Energiestrategie, nämlich um fünf Jahre an den fünfzig Jahren, während der Vorschlag, der aktuell vorliegt, diese Sicherheit, diesen schrittweisen Ausstieg nicht bietet.

Besser nimmt der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" die Anliegen unserer Initiative auf. Er bildet eigentlich einen Meilenstein, eine Hinwendung zum Lebenszyklus-Denken in der Umweltpolitik; es wird der ganze Lebenszyklus berücksichtigt. Freilich fehlen zwei Meilensteine noch, die nur mit unserer Initiative zu haben sind, nämlich ein klares Ziel, die Reduktion des ökologischen Fussabdrucks der Schweiz bis 2050, und eine Grundlage für eine umfassende ökologische Steuerreform.

Zu Ziel 21 bezüglich des Verkehrssystems: Die Grünen möchten den Bundesrat ermuntern, bezüglich Mobility-Pricing vorwärtszumachen. In unserem Verkehrssystem muss man immer öfter pro gefahrenen Kilometer nichts mehr [PAGE 989] bezahlen; die Steuerung erfolgt somit nur noch über die Zeitkosten oder über die Staus. Es muss hier wieder ein finanzieller Anreiz eingeführt werden. Das ist zwar schwierig, aber man muss diesen Weg gehen. Die Mobilität wird tendenziell nämlich weiterhin zunehmen, auch in Zusammenhang mit der Elektromobilität.

Zu Ziel 22 betreffend die Eindämmung des Klimawandels: Hier kann der Bundesrat mehr machen. Der Bundesrat könnte eigentlich festlegen, dass die Schweiz die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent unter das Niveau von 1990 senken müsste. Gerade nach dem IPCC-Bericht ist klar, dass man viel mehr machen muss. Der Bundesrat könnte international viel aktiver kommunizieren, dass die Schweiz bereit wäre, die Emissionen um 40 Prozent zu senken. Entsprechende Massnahmen sind möglich, zum Beispiel bei der Treibstoffkompensation. Hier wäre eine stärkere Kompensation möglich. Wenn man bedenkt, dass in der Schweiz immer noch etwa 60 Prozent der Neubauten Erdölheizungen haben, sieht man eigentlich auch, wie gross das Potenzial ist, beim Klimaschutz mehr zu machen. Es werden nämlich immer noch neue Erdölheizungen installiert.

Bezüglich der Finanzierung des Klimaschutzes ist es wichtig, dass man schon heute beginnt, die Finanzierung der künftigen Kosten verursachergerecht aufzugleisen. Es braucht eine Verfassungsänderung, damit man diese Kosten decken kann. Erste Schritte in diese Richtung wurden bereits gemacht, aber es braucht eine Abschätzung der gesamten Kosten, die auf uns zukommen werden. Das betrifft sowohl die erwähnte Anpassung als auch die Verpflichtungen, die wir im Rahmen der internationalen Klimakonferenz in Kopenhagen eingegangen sind. Diese Anpassungen sollten nicht über das Budget finanziert werden, sondern von den Verursachern des CO2-Ausstosses getragen werden.

Zum Schluss noch zu Ziel 23, Schutz des Kulturlandes: Hier ist es wichtig, dass die Revision des Raumplanungsgesetzes strikt umgesetzt wird. Natürlich wollen die Kantone eine lasche Umsetzung, aber die Bevölkerung hat eigentlich ein ganz klares Votum abgegeben - ich danke nochmals, dass hier das Referendum ergriffen wurde und dass dieses Votum möglich war! Ebenfalls wichtig ist, dass die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes, also das Bauen ausserhalb der Bauzonen, in Angriff genommen wird, damit wir nicht die Situation haben, dass es schwieriger ist, innerhalb der Bauzone zu bauen als ausserhalb der Bauzone: Damit würden wir sonst quasi eine Super-Zersiedelung fördern. Es ist daher wichtig, dass man hier rasch vorwärtsmacht.

So weit die Ausführungen und auch die Kritik der Grünen. Die Legislatur ist noch nicht zu Ende, Frau Bundesrätin: Bitte nehmen Sie die soeben kritisierten Punkte als konstruktive Anregung auf!