Feri Yvonne · Nationalrat · 2014-06-11
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-11
Wortprotokoll
Meine Berichterstattung bezieht sich auf den Stand der Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020 und auf die Bekämpfung der Armut; Herr Bundesrat Berset hat dazu berichtet.
Zum Ersteren: Im Jahr 2013 hat der Bundesrat die Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020 verabschiedet. Das Projekt betrifft den Bund, die Kantone und private Akteure, welche alle eine wichtige Rolle spielen. Es fanden während des Berichtsjahres verschiedene runde Tische mit verschiedenen Akteuren zu diversen Themen statt, beispielsweise zu den Medikamentenpreisen oder zum Thema Spezialärzte. Es wurden ein Masterplan Pharma und ein Masterplan Hausarztmedizin erstellt. Zu zehn Punkten wurden Details fixiert. Bundesrat Berset hat uns einige davon näher vorgestellt: die Reduktion der Risikoselektionsanreize in der obligatorischen Krankenversicherung; das elektronische Patientendossier; ein Aktionsplan für mehr Organe für die Transplantation; das Projekt für ein Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe; die Situation von Tarmed.
Mit insgesamt 36 Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems soll die Lebensqualität gesichert, die Chancengleichheit gestärkt, die Versorgungsqualität erhöht und die Transparenz verbessert werden. Die Massnahmen werden in den nächsten Jahren schrittweise und unter Einbezug aller wichtigen Akteure umgesetzt, dies mit dem Ziel, das Schweizer Gesundheitssystem optimal auf die kommenden Herausforderungen auszurichten und es gleichzeitig bezahlbar zu halten. Es geht darum, Krankheiten und damit verbundenes Leid durch eine wirksame Vorbeugung, Früherkennung und Langzeitversorgung zu vermeiden, die Selbstkompetenz aller Bevölkerungsgruppen in Gesundheitsfragen zu erhöhen, unnötige Behandlungen und Komplikationen zu vermeiden, aber auch die vorhandenen Effizienzreserven durch transparente Strukturen sowie durch eine bessere und klarer geregelte Steuerung des Systems auszuschöpfen.
Im Zentrum all dieser Massnahmen stehen die Menschen und ihr Wohlbefinden. Das Gesundheitssystem soll um sie und ihre Bedürfnisse herum weiterentwickelt werden und bezahlbar bleiben.
Ich komme zum Thema Bekämpfung der Armut: Mit dem Nationalen Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut will der Bund die Wirkung der Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Armut verstärken und dazu beitragen, dass sie besser koordiniert sind. Dabei arbeitet er mit den Kantonen, Städten und Gemeinden als Hauptzuständige für die Bekämpfung von Armut sowie mit Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen zusammen und versucht, diese Akteure besser miteinander zu vernetzen. Der Bund setzt das Schwergewicht seiner Anstrengungen darauf, die Bildungschancen von armutsgefährdeten und armutsbetroffenen Menschen zu erhöhen. Weitere Hauptpfeiler sind die soziale und berufliche Eingliederung von Menschen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, der Wohnungsmarkt für Armutsbetroffene, die Unterstützung von Familien sowie die Bereitstellung von Informationen zu Unterstützungsleistungen. Darüber hinaus wird ein Konzept für ein Monitoring von Massnahmen der Armutsbekämpfung und -prävention erarbeitet.
Für die Umsetzung des Nationalen Programms ist das Bundesamt für Sozialversicherungen des Eidgenössischen Departementes des Innern zuständig. Für das Nationale Programm stehen insgesamt 9 Millionen Franken zur Verfügung. Folgende Schwerpunkte werden besonders beachtet: Chancengleichheit von sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, soziale und berufliche Eingliederung, Lebensbedingungen sowie Wirkungsmessung von Massnahmen der Prävention und Bekämpfung.
Bundesrat Berset hat der Kommission erklärt, dass die Programme gut voranschreiten. Er bekräftigte, dass gute Beispiele entwickelt werden sollen, welche in der ganzen Schweiz Anwendung finden können. Die Kommission bedankt sich bei Bundesrat Berset für die interessante Diskussion.