Altherr Hans · Ständerat · 2013-12-13
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-13
Wortprotokoll
Es ist mir natürlich bewusst, dass ich störe. Ich tue es aber im Auftrag der Redaktionskommission - Sie spüren also hier sozusagen die höhere Gewalt der Redaktionskommission.
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung über die Redaktionskommission sind erhebliche Textänderungen in jedem Rat vor der Schlussabstimmung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Redaktionskommission zu erläutern.
Mein Votum bezieht sich auf das Bundesgesetz über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot im Zusammenhang mit der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen". Nach einem Beschluss des Nationalrates vom 11. Juni dieses Jahres, dem sich der Ständerat angeschlossen hat, wurde das Kontakt- und Rayonverbot in Artikel 67b Absatz 2 Buchstabe d des Strafgesetzbuches, in Artikel 50b Absatz 2 Buchstabe d des Militärstrafgesetzes und in Artikel 16a Absatz 2 des Jugendstrafgesetzes geändert.
In Artikel 294 Absatz 2 des Strafgesetzbuches, welcher auf die zuvor genannten Artikel verweist, wurde die entsprechende Änderung nicht nachvollzogen. Die Redaktionskommission hat die Bestimmung in Artikel 294 Absatz 2 des Strafgesetzbuches entsprechend angepasst. Es handelt sich dabei nicht um eine materielle Änderung. Den Wortlaut finden Sie im Schlussabstimmungstext, den Sie erhalten haben.
[VS]