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Markwalder Christa · Nationalrat · 2013-11-26

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-26

Wortprotokoll

Vorab möchte ich noch einmal betonen, dass uns allen der Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Personen vor pädophilen Straftätern ein zentrales Anliegen ist. Diesem wollen wir mit rechtsstaatlich korrekten und verhältnismässigen Massnahmen zum Ziel verhelfen.

Wir befinden uns nun in der Differenzbereinigung der Gesetzesvorlage, die uns vom Bundesrat primär aufgrund von parlamentarischen Vorstössen und zusätzlich zur Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" vorgelegt worden ist. Wenn wir nun die Differenzen fertigberaten, haben wir die Chance, dass dieses Gesetzesprojekt 2015 in Kraft tritt und damit wesentliche Verbesserungen im Bereich des Schutzes von Kindern vor pädophilen Straftätern erreicht werden können.

Unser Rat hat die Volksinitiative intensiv beraten und sie im Gegensatz zur Kommission für Rechtsfragen und zum Ständerat in der Schlussabstimmung in der Herbstsession 2013 zur Annahme empfohlen. Aufgrund der Differenzen beider Räte resultiert keine Abstimmungsempfehlung zuhanden der Stimmbevölkerung. Hingegen geht es nun darum, die verbleibenden Differenzen im Gesetzesprojekt zu bereinigen.

Wir haben in diesem Gesetzesprojekt insbesondere drei Elemente. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass dieses Gesetzesprojekt über das enge Anliegen der Volksinitiative hinausgeht. Einerseits wird ein Tätigkeits- anstelle eines Berufsverbots aufgenommen, das auch ausserberufliche Tätigkeiten erfasst, inklusive einer Verschärfung bei Delikten gegen Minderjährige. Dazu kommen ein Kontakt- und Rayonverbot, das entweder ergänzend oder alternativ angewandt werden kann, sowie ein neuer Sonderprivatauszug des Strafregisters, der gewisse Tätigkeitsverbote zum Schutz von Minderjährigen separat und länger aufführt.

Das Kontakt- und Rayonverbot sowie weitere Bestimmungen haben wir in der Sommersession 2013 bereits beraten, jedoch diejenigen Bestimmungen in eine separate Vorlage ausgelagert, die ein zwingendes Tätigkeitsverbot von mindestens zehn Jahren für pädophile Straftäter vorsehen. Den ersten Teil dieser Gesetzesvorlage haben wir bereits mit 176 zu 0 Stimmen in der Gesamtabstimmung gutgeheissen. Der Ständerat hat diese beiden Vorlagen, die Vorlagen 1 und 4, in der Herbstsession wieder zusammengefügt und in der Gesamtabstimmung mit 39 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Wenn diese Vorlage auf Januar 2015 in Kraft treten soll, bitte ich Sie - auch im Interesse des besseren Schutzes der Kinder dieses Landes - zusammen mit der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen, die beiden Vorlagen 1 und 4 in eine einheitliche Gesetzesvorlage zu integrieren und damit die Vorlage 4 abzuschreiben. Alles andere wäre nur abstimmungstechnische Taktiererei und würde unserem gemeinsamen Anliegen, nämlich dem besseren Schutz von Kindern vor pädophilen Straftätern, nicht gerecht. Unsere Kommission hat mit 15 zu 6 Stimmen entschieden, die Vorlage 4 in die Vorlage 1 zu integrieren. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Zur Minderheit II (Rickli Natalie) - es wurde schon verschiedentlich erwähnt -: Sie will keine Differenzierung des Tätigkeitsverbots für schwere Straftaten und übernimmt damit ein wesentliches Element des Initiativtextes, das eben dem Verhältnismässigkeitsprinzip unserer Verfassung widerspricht. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, entsprechend der Mehrheit zu folgen.

Zum Antrag der Minderheit III (Vischer Daniel), der den Richtern einen weiter gehenden Ermessensspielraum überlassen will: Wir haben bewusst eine Verschärfung der Bestimmungen in den Gesetzentwurf übernommen. Es war unser aller Anliegen, nicht nur das Berufsverbot zu verschärfen, sondern auch das Tätigkeitsverbot zu erweitern, sofern Delikte einer gewissen Schwere begangen wurden. Deshalb bitte ich Sie, auch den Antrag der Minderheit III abzulehnen.

Schliesslich haben wir noch Artikel 366 Absatz 3 angepasst. Hier geht es um den Strafregisterauszug, in dem neu auch Urteile gegen Jugendliche, die mit Kontakt- und Rayonverboten sanktioniert worden sind, erfasst werden sollen. Als die Vorlage vom Bundesrat konzipiert wurde, war die Änderung des Strafregisterrechts noch nicht in Kraft, die von unserem Rat 2010 beschlossen worden, aber erst auf den 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist.

Ich bitte Sie dementsprechend, den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Anträge sämtlicher Minderheiten abzulehnen.