Bäumle Martin · Nationalrat · 2013-11-26
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-11-26
Wortprotokoll
Bei der wichtigsten Differenz hier geht es um die Sprache. Ich habe bereits in meinem vorherigen Votum gesagt, dass für die Grünliberalen klare Kriterien und nicht primär die Fristen wichtig sind. In diesem Sinne bitten wir Sie hier, dem Antrag der Mehrheit auf Festhalten zu folgen und bei der Formulierung "in der Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache gut zu verständigen" zu bleiben. Über diese Formulierung haben wir in der SPK sehr lange diskutiert und sie zum zielführenden Weg erkoren.
Der Ständerat geht mit seiner Fassung wieder etwas zurück in Richtung der Vorlage des Bundesrates. Die Minderheit II (Schenker Silvia) greift diese Fassung entsprechend auf. Frau Pantani will mit ihrer Minderheit I noch einen Schritt weiter gehen. Wir befinden uns wie gesagt im Differenzbereinigungsverfahren, da ist die Idee eigentlich nicht die, dass man ins Extreme geht und die Unterschiede erhöht, sondern dass man zurückgeht.
Grundsätzlich ist es so: Verständigung "in Wort und Schrift" ist natürlich etwas mehr als nur die Fähigkeit, sich in einer Landessprache "gut zu verständigen", wie sie der Ständerat verlangt. Ich bin aber der Meinung, es sei für die Integration wichtig, dass man nicht nur sprechend kommunizieren kann und eine Landessprache versteht. Auch das Schreiben, eine zusätzliche Herausforderung, ist wichtig, denn wer sich nicht schriftlich ausdrücken kann, wird längerfristig auch im Integrationsprozess ein Problem haben.
In diesem Sinne bitten wir Sie hier, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen. Was die Minderheit I beantragt, kann von den Gemeinden und Kantonen notabene immer umgesetzt werden, denn die Gemeinden und Kantone können weiter gehen. Wenn Sie in Ihrer Gemeinde fordern wollen, dass es die lokale Sprache, die Sprache des Wohnorts sein soll, können Sie das tun. Ebenso verhält es sich eigentlich mit dem, was die Minderheit II beantragt.
Der von der Mehrheit beantragte Absatz 3 lautet: "Die Kantone können weitere Integrationskriterien vorsehen." Ich bitte Sie, diese Formulierung des Ständerates zu übernehmen. Sie tut nicht weh, und sie ändert nichts am Fakt, dass die Kantone, wie Herr Tschümperlin zu Recht gesagt hat, das sowieso tun können. Es ist in dem Sinne ein Pleonasmus. Deshalb verstehe ich nicht, warum sich die Minderheit gegen diesen Satz wehrt. Letztlich tut er nicht weh, sondern präzisiert nur das, was Gemeinden und Kantone tun können. Wenn der Ständerat sicherstellen will, dass sie diese Möglichkeit haben, soll man ihm seinen Willen lassen und diese Differenz ausräumen. Es ist nur eine kleine Differenz.