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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2013-11-26

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-26

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen, bei Absatz 3 die Mehrheit, also die Version des Ständerates, zu unterstützen.

Wir sind glücklich, dass die SP-Fraktion erkannt und bestätigt hat, dass der Bund im Bereich der Einbürgerungen lediglich Mindestvorschriften erlässt, wie es in Artikel 38 der Verfassung festgehalten ist. Vor dem Hintergrund, dass wir in diesem Gesetz die Mindestanforderungen erhöhen und eben nicht primär harmonisieren wollen, wie es Kollegin Masshardt gesagt hat, scheint es uns aber wichtig, hier auch explizit festzuhalten, dass die Kantone weitere Integrationskriterien vorsehen können. Denn es gibt ja verschiedene Begriffe, die in den Kantonen verschieden ausgelegt werden können. Juristisch gibt es Nuancen in der Auslegung etwa des Sittlichkeitsbegriffs im Kanton Appenzell Innerrhoden im Vergleich zum Kanton Genf. Ebenso ist es gerade bei der Integration so, dass von Kanton zu Kanton gewisse Unterschiede bestehen können und entsprechend die Kompetenzen da sein müssen, um auch zusätzliche Integrationskriterien vorzusehen. Das hat nicht nur historische Gründe, es hat auch - es wurde bereits gesagt - Gründe, die mit der direkten Demokratie, mit unserem föderalistischen Staatsaufbau zusammenhängen.

Die Aussage von Absatz 3 ist also mehr als rein deklaratorisch. Uns scheint es wichtig, dass es in diesem Gesetz klar ist: Wir erhöhen die Mindestanforderungen an die Integration, aber die Kantone haben nach wie vor die Freiheit, weitere Integrationskriterien vorzusehen.

Ich bitte Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen.

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