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Genner Ruth · Nationalrat · 2001-09-25

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2001-09-25

Wortprotokoll

Wir gehen davon aus, dass die Stiftung beschlossen ist. Wer soll nun über den Einsatz der Mittel der Stiftung bestimmen dürfen? Der Bundesrat ist immerhin das Wahlgremium des Stiftungsrates für eine Amtsperiode von jeweils vier Jahren. Von der grünen Fraktion gehen wir für das Anforderungsprofil sehr vom Zweck dieser Stiftung aus, und zwar ist dieser Stiftungszweck - wir haben das schon mehrfach gehört - auf die Zukunft ausgerichtet. Wir wollen also ein Gremium, das zukunftsorientiert entscheidet. Da ist also kein Platz für ein Stöckli, für altgediente Persönlichkeiten; Ex-Minister oder Ex-Regierungsräte sollen da nicht drinsitzen. Wir möchten Persönlichkeiten, die über Wissen verfügen und die sich im Bereich des Stiftungszweckes engagiert haben: der Armutsbekämpfung, der Prävention von Gewalt, der Zukunftsgestaltung. Die Grünen unterstützen den Antrag der Minderheit Meier-Schatz und öffnen damit den Weg für einen "jugendlichen" Stiftungsrat. Wir müssen uns bewusst sein: Die unter 40-Jährigen sind zwar jung, für Jugendliche sind aber auch die über 30-Jährigen bereits alt!

Für die grüne Fraktion ist es wichtig, dass der Bundesrat bei der Berufung der Stiftungsräte und Stiftungsrätinnen im Sinne des Antrages der Minderheit Aeppli Wartmann wählen kann. Mitglieder des Stiftungsrates zu wählen, die Wohnsitz in der Schweiz haben, ist für uns eigentlich die salomonische Lösung, weil es erstens dem Stiftungszweck zugute kommt und zweitens - wie das vorhin erwähnt worden ist - eben auch dem Kriterium Rechnung trägt, woher das Geld für die Stiftung kommt.

Als Letztes noch ein Ceterum Censeo, eine Selbstverständlichkeit, und doch möchte ich es gegenüber dem Bundesrat erwähnen: Wir möchten hier die Forderung deponieren, dass auch Stiftungsrätinnen in den Stiftungsrat gewählt werden.