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Stöckli Hans · Ständerat · 2013-09-11

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-11

Wortprotokoll

Nach den weiteren Erläuterungen von Frau Kollegin Keller-Sutter kann ich es sehr kurz machen: Ich unterstütze den Antrag, dass sich die zuständige Kommission - allenfalls die Sicherheitspolitische Kommission, mir scheint, es sollte eher die Kommission für Rechtsfragen sein - dieser Frage annimmt. Das ist dringend nötig, weil in dieser Geschichte jetzt eine neue Dimension eingefügt werden soll. Selbstverständlich habe ich überhaupt kein Verständnis für Demonstrationen mit vermummten Leuten. Das passt nicht in unser System, in unser freiheitlich-demokratisches Rechtssystem. Wenn Sie nun aber vom Vermummungsverbot als einer Polizeimassnahme, welche allenfalls auch im Verwaltungsstrafverfahren geahndet wird, zum Vermummungsverbot als einem Straftatbestand des Strafgesetzbuches hinüberwechseln - wobei zu Recht ausgeführt wurde, dass in Artikel 123 der Bundesverfassung möglicherweise eine Rechtsgrundlage gegeben wäre -, dann ändern Sie auch das Thema: Denn plötzlich wird dieses Verbot eigentlich nicht mehr zum Schutz der Polizeiarbeit gemacht, sondern als neuer Rechtstatbestand mit dem Thema Schutz der Rechtspflege eingeführt.

Man wechselt also die Sichtweise. Dementsprechend hebelt man dann auch die Kompetenz der Kantone aus. Insbesondere das Problem der Polizeitaktik ist ein entscheidendes Thema, welches unbedingt mit den Kantonen zusammen besprochen werden sollte, bevor wir eben grundsätzlich Ja sagen, bevor wir sagen, dass wir in die Richtung eines Straftatbestandes gemäss Artikel 123 der Bundesverfassung gehen wollen.

Ich bin noch nicht sicher, ob das der richtige Weg ist. Bis jetzt ist man davon ausgegangen, dass die formellen Voraussetzungen eigentlich vorhanden sind, dass die Kantone gemäss Artikel 57 Absatz 1 der Bundesverfassung über die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verfügen. Aber man sollte diese Fragen zumindest abklären, bevor wir einen grundsätzlichen Entscheid fällen, dies umso mehr, Herr Föhn, als ja auch im Nationalrat ein identischer Vorstoss von [PAGE 704] Herrn Fehr Hans hängig ist (13.3525), welcher 128 Unterschriften bekommen hat und dementsprechend allenfalls die Unterstützung einer grossen Mehrheit des Nationalrates kriegen wird.

Dementsprechend ersuche ich Sie, dem Ordnungsantrag Keller-Sutter zuzustimmen.