Casanova Corina · 2013-09-18
Casanova Corina · Graubünden · 2013-09-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat legt Wert darauf, die Empfehlungen der GPK-NR vom 7. September 2011 umzusetzen. Er hat im September 2012 zum ergänzenden Bericht der GPK-NR Stellung genommen und drei damit verbundene Postulate zur Annahme beantragt. Die Postulate wurden dann von Ihrem Rat im September 2012 angenommen. Mit der vorliegenden Motion soll nun der Bundesrat verpflichtet werden, die fünf Empfehlungen der GPK-NR vom September 2011 zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes umzusetzen.
Der Bundesrat hat im November 2012 einen Vorentwurf zur Teilrevision des Vernehmlassungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 8. April 2013. Es sind insgesamt 64 Stellungnahmen eingegangen. Die umfangreichen Auswertungen aus der Vernehmlassung sind inzwischen erfolgt. Die Bundeskanzlei hat aufgrund dieses Ergebnisses einen Botschaftsentwurf ausgearbeitet, der zurzeit in der verwaltungsinternen Konsultation geprüft wird. Nach der internen Bereinigung des Entwurfes wird die Botschaft dem Bundesrat voraussichtlich im Oktober 2013 zur Verabschiedung vorgelegt werden. Im Rahmen der laufenden gesetzgeberischen Arbeiten werden die Prüfungsaufträge der GPK-NR erfüllt und die Empfehlungen weitgehend umgesetzt. Der Bundesrat wird also die Botschaft dem Parlament voraussichtlich im Oktober 2013 überweisen, und deswegen beantragt er auch, die Motion abzulehnen.