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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2001-09-26

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-26

Wortprotokoll

Im Rahmen der dringlichen Massnahmen vom Dezember 2000 zur Entlastung verschiedener institutioneller Anlegergruppen von der Umsatzabgabe wurde den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge in der Schweiz nicht nur die Befreiung von der Umsatzabgabe verweigert, sondern sie wurden zusätzlich dem Status des Effektenhändlers unterstellt. Ich habe schon damals davor gewarnt, dass Sie den Pensionskassen damit nicht nur zusätzliche administrative Lasten aufhalsen, sondern vor allem die grossen Pensionskassen mit zusätzlichen Umsatzabgaben belasten werden. Nun haben wir die ersten Erfahrungen gemacht, die leider viel brutaler ausgefallen sind, als ich selbst es mir vorgestellt habe. Mehrere im Verband der grossen autonomen Vorsorgeeinrichtungen zusammengeschlossene Pensionskassen rechnen damit, dass sie zusätzliche Umsatzabgaben von 10 bis 20 Millionen Franken pro Vorsorgeeinrichtung und Jahr abliefern müssen, weil das bisher im Ausland getätigte Auslandgeschäft nun ebenfalls mit Umsatzstempelabgaben belastet wird.

Das bedeutet beispielsweise konkret für die Pensionskasse der Nestlé Schweiz zusätzliche Abgaben von 13 Millionen Franken und für die Pensionskasse der Stadt Zürich solche von 9 Millionen Franken. Dieses Geld wird den Versicherten, also den Lohnabhängigen, weggenommen, was in höchstem Masse unsozial ist. Diese zusätzlichen Abgaben müssen die Pensionskassen entrichten, weil sie dem Effektenhändlerstatus unterstellt werden. Diese Zusatzbelastung ist rückgängig zu machen, indem die Pensionskassen wieder aus dem Status der Effektenhändler entlassen werden.

Das Gleiche gilt für die der Bundesaufsicht unterstellten Lebensversicherungen. In was für einem Land leben wir eigentlich? Ausländische Pensionskassen und Lebensversicherungen sind vom Umsatzstempel befreit, unsere eigenen Sozialversicherungen und die private Altersvorsorge aber belasten wir mit zusätzlichen Abgaben. Es ist auch ungerecht und unlogisch, dass inländische Anlagefonds vom Stempel befreit sind, inländische Anlagestiftungen hingegen, d. h. Anlagefonds für Pensionskassen, als Effektenhändler eingestuft werden. Das ist eine Wettbewerbsverzerrung.

Deshalb bitte ich Sie dringend, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und die Pensionskassen und Lebensversicherungen wieder vom Effektenhändlerstatus zu befreien. Hier geht es ja nicht um einen Steuerausfall, sondern um die Verhinderung von neuen Steuerbelastungen und neuen administrativen Lasten. [PAGE 1206]

Ich komme jetzt zur Begründung des zweiten Minderheitsantrages. Die Minderheit beantragt Ihnen, die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der gebundenen Vorsorge sowie die inländischen, der Bundesaufsicht unterstellten Lebensversicherungen von der Umsatzabgabe, d. h. von der Stempelsteuer, zu befreien. Im Falle der Pensionskassen rechnet der Bundesrat ja mit Ertragsausfällen von etwa 180 Millionen Franken, für die Lebensversicherungen mit Ausfällen von 70 Millionen Franken. Einen Teil dieser Einnahmen wird aber der Bund selbst bei der Beibehaltung des Effektenhändlerstatus der Pensionskassen verlieren, denn die meisten Pensionskassen haben noch nicht auf das neue Umfeld reagiert, weil sie immer noch auf ein Einlenken unseres Parlamentes hoffen.

Es ist Ihnen hoffentlich bekannt, dass die EU zurzeit daran ist, eine Richtlinie über die Tätigkeiten von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge auszuarbeiten und zu erlassen. Der Entwurf zu dieser Richtlinie sieht u. a. die grenzüberschreitende Vermögensverwaltung und -verwahrung sowie die grenzüberschreitende Tätigkeit der Vorsorgeeinrichtungen vor. Das wäre ein Geschäft, das unser Finanzplatz sehr gerne betreiben würde, aber wenn wir in unserem Lande weiterhin Stempelabgaben verlangen, wird wohl kaum eine europäische Gesellschaft das Domizil für ihre Pensionskasse in der Schweiz wählen. Andererseits ist es absehbar, dass dann auch für die Schweizer Pensionskassen neue Möglichkeiten entstehen, nämlich die Vermögensverwaltung mindestens teilweise in Länder der EU zu verlegen und mittels Rechtsträger abzuwickeln, die in der Schweiz keiner Abgabepflicht unterliegen. Holländische Pensionskassen und Finanzinstitute sind bereits daran, entsprechende Produkte zu offerieren. Wollen Sie tatsächlich eine Abwanderung unseres Pensionskassengeschäftes aus der Schweiz provozieren? Zumindest der überobligatorische Teil und die Kaderkasse sind abwanderungsgefährdet.

Noch ein Wort zu den Lebensversicherungen, die als Rückversicherungen die grössten Risiken für unsere Altersvorsorge tragen, also auch jene der zweiten Säule. Sie müssen ihre Kapitalanlagen vor allem im Zinsbereich häufig umschichten, um die Struktur der Kapitalanlagen auf den Versicherungsbestand abzustimmen. Wenn wir die Lebensversicherungen nicht befreien, können auch diese ihre Vermögensverwaltung noch verstärkt ins Ausland verlegen, denn bereits heute werden 25 bis 30 Prozent der Kapitalanlagen via Sondergefässe im Ausland verwaltet. Im Gegensatz zum Gros der Pensionskassen verfügen die Lebensversicherungen somit schon über die notwendigen Auslanderfahrungen, und es ist ein Leichtes, auch noch den Rest ins Ausland zu verschieben.

Ich bitte Sie deshalb, den zweiten Antrag meiner Minderheit zu unterstützen.

Zum Minderheitsantrag zu Artikel 17a: Ich habe in diesem Antrag - den ich absichtlich von jenem betreffend Pensionskassen und Lebensversicherungen separiert habe - vorgesehen, auch die Firmenkunden mit Domizil im Ausland, die für eigene Rechnung Wertschriftengeschäfte tätigen, von der Umsatzabgabe zu befreien. Denn hier geht es darum, jenes Geschäft für den Finanzplatz Schweiz zu retten, das am stärksten abwanderungsgefährdet ist. Es ist nicht richtig zu behaupten, es würde ein Ertragsausfall von 157 Millionen Franken resultieren, denn diese Ausfälle werden wir in Zukunft sowieso hinnehmen müssen, weil ausländische Corporates, wie man diese Firmenkunden auch bezeichnet, ihr Geschäft beispielsweise beim Kauf von Schweizer Aktien an der Virt-x zum halben Tarif im Ausland tätigen werden.

Der Begriff Corporates oder Firmenkunden wird von der Verwaltung als unpräzise bezeichnet, aber gleichzeitig will man genau festgestellt haben, dass diese im letzten Jahr 157 Millionen Franken Stempelabgaben bezahlt haben. Da fehlt mir die Logik. Ich habe absichtlich nicht von juristischen Personen gesprochen, weil ich unter Corporates auch jene Kollektivvermögen einschliesse, die als Vertragsverhältnisse bestehen, wie die bankinternen Sondervermögen, beispielsweise die Versicherungsfonds oder gewisse Inhouse-Fonds.

Bei der Rettung dieser Geschäfte geht es ja nicht nur um das reine Handelsgeschäft mit Wertschriften. Wenn beispielsweise die "Münchner Rück" Aktien in Zürich kauft, tätigt sie in der Regel auch Devisengeschäfte, lässt ihr Depot verwalten, unterhält Barmittelkonti, die die Banken wieder im Kreditgeschäft einsetzen können. Kurz gesagt: Es geht um weit mehr Arbeitsplätze.

Trauern Sie also nicht Einnahmen nach, die wir sowieso nicht mehr erhalten werden, wenn wir keine Gegenmassnahmen treffen. Schaffen Sie klare Verhältnisse, indem Sie dem Minderheitsantrag zustimmen. Der Abwanderungsprozess hat ja bereits eingesetzt. Das lässt sich anhand der Marktanteile ausländischer Banken und Broker an der Virt-x in den ersten zwei Monaten ablesen. Unter den zehn Topakteuren an der Virt-x sind bereits sieben ausländische rangiert. Stoppen wir diesen Exodus, bevor es zu spät ist.