Casanova Corina · 2013-09-18
Casanova Corina · Graubünden · 2013-09-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist in seinen beiden Berichten zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung vom 23. Juni 2010 und vom 27. Juni 2012 zum Schluss gekommen, dass der Tatbeweis beim Zivildienst weder die Armeebestände noch den verfassungsmässigen Auftrag der allgemeinen Wehrpflicht gefährdet. Er hat zudem verschiedene Massnahmen ergriffen und insbesondere mit der Revision der Zivildienstverordnung auf den 1. Februar 2011 die Attraktivität des Zivildienstes wirksam gesenkt.
Beide Sicherheitspolitischen Kommissionen haben im Jahr 2012 anlässlich der Beratung des zweiten Berichtes zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung keine Änderungen der Rechtsgrundlagen mehr gefordert. Sie warten aber auf den dritten Bericht. Dieser sollte Mitte 2014 vorliegen. Er sollte Bezug nehmen auf die Auswirkungen der Tatbeweislösung. Gestützt darauf können Beschlüsse zum weiteren Vorgehen gefasst werden.
Der Bundesrat empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Ständerat die Abschreibung der beiden Motionen 10.3003 und 10.3006.