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Bäumle Martin · Nationalrat · 2013-09-18

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Wir besprechen heute ein Problem, das sich mit einem Gesetz nicht lösen lässt. Die Übernahme von Mandaten durch Altbundesräte hat immer wieder zu Diskussionen geführt. Der letzte Fall, Herr Moritz Leuenberger als Verwaltungsrat bei Implenia, hat dazu geführt, dass in diesem Rat zwei parlamentarische Initiativen - eine von links und eine von rechts - eingereicht wurden, die zu dieser Gesetzesvorlage geführt haben. Die Frage, die dahintersteht, lautet: Sind Bundesräte unabhängig, und handeln sie so? Ich glaube, diese Frage lässt sich nie abschliessend beantworten. Grundsätzlich müssen wir in unserem System davon ausgehen, dass unsere Bundesräte unabhängig handeln, und trotzdem sind sie Menschen, die immer Risiken eingehen. Die andere Frage, die wir uns stellen müssen, lautet, wie wir verhindern können, dass ein Bundesrat oder Altbundesrat die Anstandsregeln verletzt, indem er gewisse Ämter annimmt oder wegen Versprechen vorzeitig eine Abhängigkeit eingeht und ein Geschäft allenfalls anders beurteilt. Das können wir nur verhindern, indem wir diesen Leuten die entsprechende Pflicht auferlegen bzw. indem wir die richtigen Leute in den Bundesrat wählen.

Die Vorlage geht aber über das Thema Bundesrat hinaus. Es soll nicht nur der Bundesrat mit einer Karenzfrist eingeschränkt werden, sondern das soll auch für das Kader der Bundesverwaltung gelten. Es wird argumentiert: In der Privatwirtschaft sei das selbstverständlich, Konkurrenzverbote würden dazugehören. Aber mit diesem Gesetz machen wir eine Überlegiferierung. Das Problem besteht nicht in dieser Schärfe. Es lässt sich auch mit einer zweijährigen Karenzfrist nicht lösen. Wenn ein Bundesbeamter korrupt wäre, dann würden auch die zwei Jahre nichts daran ändern: Dann würde er einfach zwei Jahre später oder auf einem anderen Weg zu seinem Geld kommen.

Wir überlegiferieren, indem wir wegen eines einzelfallbezogenen Problems - Moritz Leuenberger hat sich nach seinem Abgang nicht sehr geschickt verhalten - jetzt ein Gesetz machen. Wir würden in die Berufsfreiheit eingreifen, insbesondere in der Bundesverwaltung, ohne entsprechend wie in der Privatwirtschaft Entschädigungslösungen anzubieten. Die Entschädigungslösung in der Privatwirtschaft in solchen Fällen ist ja sehr umstritten. Das wird eher dazu führen, dass wir unseren Chefbeamten am Ende höhere Löhne bezahlen müssen, weil sie damit rechnen müssen, dass sie ein zweijähriges Konkurrenzverbot haben. Ob wir das wollen? Diese Frage stelle ich ernsthaft. Ich will das nicht.

Was dahintersteht, ist eigentlich ein diffuses Misstrauen gegenüber hohen Bundesangestellten und Altbundesräten. Ich finde diese diffusen, generellen Verdachtsmomente unangebracht. Es ist so - es gibt Einzelfälle, die sind unschön. Ob man aber Herrn Moritz Leuenberger bei Implenia angeheuert hat, weil er vorher Entscheide zugunsten von Implenia gefällt hat, diesen Beweis hat nie jemand erbringen können. Ich glaube das nicht. Es war von ihm einfach sehr ungeschickt und nicht sehr anständig. Diese Gesetzgebung geht aber nach dem Motto: "Das Parlament empfindet Unmut über einen Fall, dann wird es wütend, und dann macht es ein neues Gesetz" - super! Das ist unsere Fähigkeit. Natürlich sind wir Gesetzgeber, aber wir sollten Augenmass bewahren und nicht jedes Mal, wenn wir ein Problemchen haben, sofort nach einem Gesetz rufen, ein neues Gesetz erlassen; unsere Gesetzeswerke sind schon zu lang.

In diesem Sinne appelliere ich insbesondere auch an die SVP, sich Gedanken darüber zu machen, ob hier die Antwort auf ein Problem, das nicht wirklich so gross ist und sich nicht wirklich lösen lässt, jetzt durch ein Gesetz gefunden werden soll, das das Problem letztlich doch nicht löst.

Die Grünliberalen werden in diesem Sinne, so, wie es eines liberalen Staates würdig ist, nicht auf dieses Gesetz eintreten, werden die Minderheiten unterstützen und Ihnen am Ende auch empfehlen, diesen Gesetzentwurf - sollten Sie darauf eintreten - abzulehnen.