Lexipedia

Romano Marco · Nationalrat · 2013-09-18

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-18

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, auf den Erlassentwurf nicht einzutreten. Eine Zustimmung zu dieser Vorlage ist ein Unsinn und schadet nur unseren Institutionen. Was wir heute diskutieren und - wie ich hoffe - abweisen, ist ein misslungener Versuch, unangebrachtes und unangemessenes Verhalten gesetzgeberisch zu regeln.

Wir alle kennen die Entstehungsgründe dieser Vorlage - diese sind schon erwähnt worden -, und wir könnten die Vorlage deswegen ohne Weiteres mit "Lex Leuenberger" benennen. Ich bin erstaunt, dass die SVP, ständig bemüht, so wenig wie möglich gesetzgeberisch tätig zu werden, einen solchen Erlass unterstützt. Lesen Sie ihn durch, und Sie werden sofort seine Unausgegorenheit spüren. Selbst mit diesem Gesetz wird man weiterhin auf das Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein wie auch die Angemessenheit des Handelns einer Magistratsperson setzen müssen.

Das ist ein klassisches Beispiel von Einzelfallgesetzgebung. Glauben Sie wirklich, dass Sie mit einem solchen Gesetz eine moralische und ethische Frage regeln können? Man kann diese problemlos umgehen. Sagen wir es klar: Infolge stossender Einzelfälle, infolge des Falles Leuenberger, ist das Bedürfnis gewachsen, gesetzgeberisch zu handeln. Eine generell-abstrakte Regelung wird aber nie allen Fällen gerecht werden - und je mehr die Kommission am Erlassentwurf gearbeitet hat, desto mehr wurde sichtbar, dass es Graubereiche gibt.

Diese Vorlage ist schlicht und einfach lückenhaft und nicht umsetzbar. Wer sie unterstützt, glaubt oder - ich erlaube mir diese Wortwahl - träumt, ein Problem lösen zu können. Sie schadet aber nur unseren Institutionen.

Ja, wir hatten in der Schweiz eklatante Fälle - vor allem einen eklatanten Fall -, aber kein Gesetz wird bewirken, dass man nicht weiterhin auf das Verantwortungsbewusstsein und die Integrität einer Person setzen muss. Es ist durchaus möglich, dass inskünftig auch unter der neuen Regelung stossende Fälle auftreten.

Es ist absurd und Beweis der Inkonsistenz der Vorlage, dass dieses Gesetz ehemalige Bundesratsmitglieder grundsätzlich nur für zwei Jahre blockiert. Warum zwei Jahre? Warum nicht lebenslänglich? Warum nicht fünf Jahre? Warum nicht zehn Jahre? Nach zwei Jahren können sie dann alle möglichen Mandate annehmen - ein Grund mehr, um Verantwortungsbewusstsein und Sensibilität anstatt diese Regelung zu fordern.

Wenn diese Vorlage in beiden Räte durchkommt: Ist Ihnen klar, dass der Vollzug extrem problematisch sein wird? Wer kontrolliert die Tätigkeiten der ehemaligen Bundesratsmitglieder oder Bundesangestellten? Wer beurteilt, ob ein bestimmtes Mandat die gesetzlich vorgesehenen Kriterien erfüllt oder nicht ausgeübt werden darf? Ich hoffe, dass die zweite Kammer, falls hier auf die Vorlage eingetreten wird, weniger emotional sein und diese Anwendungsprobleme verstehen wird. Nur aus diesem Grund sollte man besser den Nichteintretensantrag unterstützen.

Mit einer Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage verbreiten Sie, verbreiten wir ein generelles Misstrauen gegenüber den öffentlichen Behörden. Ist es nötig, dass Behördenmitglieder und Bundesangestellte einem Generalverdacht ausgesetzt werden? Werden wir in kurzer Zeit auch für uns Parlamentarier einen solchen Unsinn erlassen? Ich glaube, die Probleme in unserem Land sind andere.

Zuletzt eine Anmerkung betreffend die Artikel, welche die Kader der Bundesverwaltung tangieren. Es handelt sich um eine massive Einschränkung der beruflichen Mobilität, die auch zu finanziellen Schwierigkeiten führen könnte. Wir führen eine generell-abstrakte Regelung ein, ohne dass Handlungsbedarf besteht. Bis heute ist es unklar, welche Kader betroffen und welche kompensatorischen Massnahmen möglich sind. Eine gerechte Regelung ist schon heute auf Verordnungsstufe vorgesehen.

Fazit: Es gibt hinreichende Gründe, um dem Antrag auf Nichteintreten zuzustimmen: Diese Gesetzesvorlage ist lückenhaft, unnötig, unsinnig, schädlich für unsere Institutionen und löst das ethische Problem absolut nicht.

Ich stelle kurz auch die Position der CVP/EVP-Fraktion dar: Aus den genannten Gründen unterstützt die CVP/EVP-Fraktion den Nichteintretensantrag der Minderheit und, nachgeordnet, den Eventualantrag des Bundesrates. Wir lehnen diese Gesetzesvorlage grundsätzlich ab, und, falls eingetreten wird, setzen wir uns für die mildere Fassung ein, d. h. für die Minderheitsanträge Moret.

Eine solche Regelung ist unnötig und unsinnig! Eine gesetzliche Regelung kann nicht das Verantwortungsbewusstsein [PAGE 1459] ersetzen. Anstand lässt sich nicht gesetzlich vorschreiben. Wer geldgierig ist, findet immer Mittel und Wege. Wir lehnen auch die unsinnige Regelung für Kader der Bundesverwaltung ab. Die heutigen Bestimmungen reichen.