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Joder Rudolf · Nationalrat · 2013-09-18

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-18

Wortprotokoll

Wenn man dem Sprecher der Minderheit zuhört, entsteht der Eindruck, dass wir hier etwas Schlimmes und Schreckliches vorschlagen und die grosse Gefahr besteht, dass wir wegen dieser Vorlage nie mehr eine Kandidatin oder einen Kandidaten für den Bundesrat finden werden. Das ist masslos übertrieben. Was hier zur Diskussion steht, ist sehr eng an die Regelungen in der Privatwirtschaft angelehnt, die sich seit Jahr und Tag bewährt haben, und es ist mit den Begriffen "Karenzfrist" und "Konventionalstrafe" im Konzept des Obligationenrechts enthalten. Kein Mensch kommt auf die Idee, diese Regelungen dermassen zu verurteilen, wie das jetzt geschieht.

Herr Romano hat gesagt, die Vorlage sei lückenhaft und könne nicht vollzogen werden. Herr Romano, die Vorlage ist sehr klar und präzis gefasst. Wir sagen, ein Bundesrat solle zwei Jahre nach seinem Austritt kein bezahltes Mandat in einer Organisation, die mehrheitlich durch den Bund finanziert wird oder in einer Kapitalgesellschaft, die grosse Aufträge vom Bund erhalten hat, annehmen oder in einer Organisation tätig werden, die vorher in direktem Zusammenhang - z. B. in einem Aufsichtsverhältnis - zum Departement stand, wo der Bundesrat tätig war. Das ist klar und präzis.

Sie stellen die Frage, warum es zwei Jahre Karenzfrist sind. Man könnte auch eineinhalb oder drei Jahre Karenzfrist nehmen. Wir sind der Meinung, dass eine Frist von zwei Jahren eine verhältnismässige Regelung ist. Es geht hier um die Stärkung des Vertrauens des Volkes in die Glaubwürdigkeit des Bundesrates und die Verwaltung. Es ist nicht verständlich, dass sich ausgerechnet der Bundesrat dermassen beleidigt fühlt, wenn man ihn stärken will. Da liegt ein [PAGE 1463] fundamentales Missverständnis vor. Herr Romano, Sie haben auch die Frage aufgeworfen, wo Entsprechendes für den Personenkreis des "obersten Kaders" der Bundesverwaltung geregelt ist. Das kann ich Ihnen sagen: Es ist in Artikel 94b der Bundespersonalverordnung klar geregelt.

Die Einschränkung der Aktivitäten von Bundesrätinnen und Bundesräten nach ihrem Rücktritt ist sehr stark minimiert. Wenn Sie den Text genau lesen, dann sehen Sie, dass bei jedem Magistraten ein grosses und weites Tätigkeitsfeld nach wie vor unverändert offen ist.

Die Vorlage ist klar. Sie ist an die Regelung in der Privatwirtschaft angelehnt. Sie dient dazu, das Vertrauen des Volkes in Regierung und Verwaltung zu stärken. Dagegen kann man eigentlich nicht sein.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.