Joder Rudolf · Nationalrat · 2013-09-18
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-18
Wortprotokoll
Zuerst zur Minderheit Moret: Es ist klar, dass das Gesetz präventive Wirkung hat. Wir gehen davon aus, dass ein Mitglied des Bundesrates der Schweizerischen Eidgenossenschaft grundsätzlich bereit ist, die Gesetze einzuhalten. Deshalb ist nicht vorgesehen, dass wir in gegenteiligen Fällen die Altbundesräte vor Gericht ziehen. Eine direkte Sanktion ist nicht vorgesehen. Die Sanktion wird die öffentliche Kritik sein.
Es macht keinen Sinn, den Bundesrat zu beauftragen, sich selber zu überwachen. Es könnte sogar sein, dass er damit überfordert ist. Das Gesetz ist klar und präzise formuliert. Es gibt deshalb auch kaum Zweifelsfälle.
Zu den Ausführungen von Frau Bundeskanzlerin Casanova kann ich sagen, dass es aus meiner Sicht nicht zutreffend ist, wenn man sagt, diese Vorlage sei verfassungswidrig. Es ist zeitlich ein verhältnismässiger Eingriff. Er ist inhaltlich stark limitiert, ausschliesslich auf die Wirtschaftsfreiheit eines ehemaligen Bundesrates bezogen. Bei der privatwirtschaftlichen Regelung kommt niemand auf die Idee zu sagen, das OR sei verfassungswidrig. Betroffen ist nur das Departement, das der Bundesrat zuletzt geleitet hat, nicht alle drei, vier oder fünf vorherigen Departemente, wenn der ausscheidende Magistrat relativ lange im Amt gewesen ist.
Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen.