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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2013-09-18

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Ich vertrete hier die Urheberin der Motion, die die Einführung des flächendeckenden E-Votings fordert, beschränkt auf Auslandschweizerinnen und -schweizer. Die Motion fordert vom Bundesrat eine gesetzliche Grundlage, mit der das E-Voting bis 2015 in allen Kantonen koordiniert umgesetzt wird. Ich vertrete eine breite Koalition, die sich für diese Motion ausgesprochen hat.

Sie können sich relativ leicht vorstellen, was das Problem ist, zumindest all jene unter Ihnen, die schon mit Auslandschweizerinnen und -schweizern zu tun hatten - mit solchen, die nicht gerade in Deutschland oder Österreich wohnen. Sie kennen das Phänomen: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erhalten ihre Unterlagen zu spät, oder die Rückantwortcouverts kommen zu spät an. Dies ist nicht etwa so, weil in der Schweiz etwas falsch laufen würde, sondern weil die postalischen Dienste in den Ländern, in denen die Betroffenen zum Teil wohnhaft sind, nicht dem schweizerischen Standard entsprechen. Dafür brauchen sie nicht einmal irgendwo in Kuala Lumpur zu wohnen, dafür reicht durchaus auch die europäische Peripherie.

Wir möchten nun dem Stand der Dinge etwas nachhelfen. Dreizehn Kantone haben bereits Systeme für das E-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer getestet, sechs weitere sind in der Phase, in der sie noch unsicher sind, ob sie so etwas umsetzen möchten. Wir laufen damit Gefahr, 2015 eine etwas absurde Situation zu haben: Die Hälfte der Kantone oder etwas mehr bietet den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern E-Voting an, und die andere Hälfte tut das nicht. Wenn Sie dann in Ho Chi Minh City oder wo auch immer Ihren Wohnsitz haben, hat Ihr Nachbar die Möglichkeit, sich rechtzeitig an den Wahlen zu beteiligen, Sie aber nicht. Das ist der Grund, warum die Auslandschweizer-Organisation mit einer Petition bereits letztes Jahr die rasche Einführung von E-Voting gefordert und das auch am diesjährigen Kongress in Davos, am 16. August, mit einer Resolution noch einmal bestätigt und unterstützt hat.

Nun ist mir völlig bewusst, dass es sehr viele Bedenken gibt. Ich gehe davon aus, dass Kollege Glättli nachher eine Frage stellen wird, was die Sicherheit von E-Voting im Generellen anbelangt. Ich muss Ihnen sagen, ich teile eine Reihe der Bedenken durchaus, die der Kollege dann gleich nachher zur flächendeckenden Einführung von E-Voting vorbringen wird. Aber hier haben wir es mit einer klassischen Güterabwägung zu tun, mit der Frage nämlich, ob wir ab 2015 für die 149 000 registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer den gleichberechtigten Zugang zu ihrem Recht zu wählen - allenfalls mit Mängeln respektive Risiken - sicherstellen wollen oder nicht. Ich bitte Sie, sich in dieser Frage dem Auslandschweizerrat und der Motionärin anzuschliessen und diese Motion so anzunehmen.

Es ist auch nicht so, dass wir damit den Kantonen ein unlösbares Problem aufbürden würden. Es gibt Systeme für das E-Voting. Sie sind nicht perfekt - das hat die Koalition der Kolleginnen und Kollegen an einer Pressekonferenz am Anfang der Woche aufgezeigt -, aber sie sind weiter entwickelbar. All diese dreizehn Kantone sind bereits an grösseren Projekten angeschlossen, mit welchen im Moment daran gearbeitet wird, die Schwachstellen anzugehen. Das Ganze ist also weder mit horrenden Kosten noch mit irgendwelchen unlösbaren Problemen verbunden. Auch würden wir, so denke ich, die Bundeskanzlei und den Bundesrat allgemein in ihren Bemühungen unterstützen und ihnen eine Massnahme in die Hand geben, die es ihnen erleichtert, das Projekt gegenüber den Kantonen koordiniert voranzutreiben. Die Frau Bundeskanzlerin wird nachher selbstverständlich ihrer Rolle gerecht werden und das föderale Recht der Kantone aufrecht halten. Aber auch sie weiss, dass es für sie von Vorteil ist, wenn es eine gesetzliche Bundesgrundlage gibt, die die Kantone zumindest zu einem koordinierten Vorgehen ermuntert oder ihnen dann auch die entsprechenden Möglichkeiten in die Hand gibt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion Fässler Hildegard anzunehmen.