Amherd Viola · Nationalrat · 2013-03-21
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-21
Wortprotokoll
Die Volksinitiative von Marche Blanche verlangt einen neuen Artikel 123c der Bundesverfassung, wonach Personen, die wegen einer [PAGE 450] Beeinträchtigung der sexuellen Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person verurteilt wurden, endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt das Ziel, Kinder vor sexuellem Missbrauch, insbesondere vor Wiederholungstätern, zu schützen, zu hundert Prozent. Sexuelle Übergriffe auf Kinder oder abhängige Personen haben für die Betroffenen massive Folgen und sind unentschuldbar. Deswegen spricht sich unsere Fraktion mit Überzeugung für ein Tätigkeitsverbot für verurteilte pädokriminelle Täter aus. Darin stimmen wir mit der Initiative überein.
In einem Punkt gibt es für uns jedoch einen Unterschied. Der Wortlaut der Initiative enthält Unklarheiten und ist in Bezug auf die Verfassungskonformität problematisch. Für uns ist es unabdingbar, dass wir eine Rechtsnorm finden, die klar verfassungskonform und damit auch anwendbar ist. Die schärfste Norm ist nutzlos, wenn sie nicht umgesetzt werden kann. Dann bringt auch das Klagen nichts, der Volkswille werde nicht umgesetzt. Es liegt in unserer Verantwortung, zum Schutz von Kindern und abhängigen Personen eine umsetz- und anwendbare, d. h. praxistaugliche Gesetzgebung zu machen. Alles andere ist Augenwischerei und Etikettenschwindel.
Und genau in der Umsetzbarkeit liegt der Schwachpunkt der sicher gutgemeinten Initiative. Diese sieht vor, dass in jedem Fall ein endgültiges, d. h. lebenslängliches Tätigkeitsverbot auszusprechen ist, unabhängig von den Umständen und der Schwere des Einzelfalls. Die Ausnahme von Bagatelldelikten ist vom Initiativtext eben nicht abgedeckt. Damit wird das in der Bundesverfassung verbriefte Verhältnismässigkeitsprinzip infrage gestellt. Des Weiteren ist die Rede von "Personen". Sind damit volljährige oder auch minderjährige Personen gemeint?
Sie sehen: Unsicherheiten bei der Anwendung sind vorprogrammiert. Anders der direkte Gegenentwurf gemäss Fassung der Minderheit I (Caroni). Dieser nimmt das Ziel eines obligatorischen Tätigkeitsverbots auf und räumt gleichzeitig die Mängel des Initiativtextes aus, indem er präzisiert, dass es beim Täterkreis um volljährige Personen geht und dass die Dauer des Tätigkeitsverbots zwischen zehn Jahren und lebenslänglich betragen muss, je nach Schwere der strafbaren Handlung.
Was hier von Kollege Freysinger ausgeführt wurde, nämlich dass Bagatellfälle ausgenommen werden, das sieht der direkte Gegenentwurf vor, und deshalb sollte man diesem zustimmen.
Die CVP/EVP-Fraktion wird deshalb die Minderheit I (Caroni) unterstützen, und ich bitte Sie, dies im Interesse der Kinder und abhängigen Personen auch zu tun. Sollte sich diese Minderheit durchsetzen, wird die Mehrheit unserer Fraktion für den direkten Gegenentwurf eintreten und die Volksinitiative zur Ablehnung empfehlen. Sollte sich die Variante der Kommissionsmehrheit durchsetzen, welche sich aus unserer Sicht zu weit von der Idee der Initiative entfernt, wird die CVP/EVP-Fraktion grossmehrheitlich die Annahme der Volksinitiative empfehlen.