Markwalder Christa · Nationalrat · 2013-06-10
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat verabschiedete am 21. Dezember 2007 eine umfassende Aktienrechtsrevision, deren Beratung der Ständerat im Sommer 2009 aufnahm, nachdem der Bundesrat dem Parlament hinsichtlich der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" noch eine Zusatzbotschaft vorgelegt hatte.
In der Folge teilte der Ständerat die Vorlage des Bundesrates in der Sommersession 2009 in einen Teil Aktienrecht, die Vorlage 1, und einen Teil Rechnungslegungsrecht, die Vorlage 2, auf. Er führte in der Sommersession 2009 seine erste Detailberatung zur Vorlage 1, also zum Aktienrecht, durch und nahm diese mit 26 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Die Beratungen zur Revision des Rechnungslegungsrechts, also zur Vorlage 2, wurden unabhängig von jenen zum Aktienrecht geführt; die neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Unsere Kommission für Rechtsfragen beschloss am 25. Juni 2009 ohne Gegenstimmen, auf die Vorlage einzutreten. Sie führte im Herbst 2009 sowie im Frühjahr 2010 die Detailberatung zu gewissen Teilen der Vorlage durch. Aufgrund von materiellen Überschneidungen dieser Vorlage mit dem von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" setzte unsere Kommission für Rechtsfragen ihre Arbeiten an der sogenannten grossen Aktienrechtsrevision aus, um die Schlussabstimmung zum indirekten Gegenvorschlag abzuwarten. Diverse Anträge wurden folglich noch nicht behandelt.
Der Nationalrat beschloss am 1. Juni 2012, die Behandlung der Vorlage zu sistieren, bis Volk und Stände über die Volksinitiative abgestimmt haben würden bzw. bis diese allenfalls zurückgezogen worden wäre. Der Ständerat stimmte diesem Beschluss am 27. September 2012 zu. Nachdem die Volksinitiative am 3. März 2013 von Volk und Ständen angenommen worden war, befasste sich unsere Kommission für Rechtsfragen am 25. April dieses Jahres erneut mit der Vorlage 1, also mit der grossen Aktienrechtsrevision. Zudem wurde darüber beraten, was mit dem von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates am 29. Oktober 2009 gutgeheissenen Antrag geschehen solle, wonach das Aktienrecht in einen allgemeinen Teil und in einen nur für börsenkotierte Gesellschaften geltenden Teil aufgeteilt werden solle. Mit 16 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss die Kommission, nicht an dieser Idee der Teilung des Aktienrechts festzuhalten.
Ohne Gegenstimmen beantragt Ihnen nun die Kommission, auf die Vorlage einzutreten. Mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragen wir Ihnen zudem, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, diese unter Berücksichtigung der mit Annahme der Volksinitiative neueingeführten verfassungsmässigen Vorgaben zu überarbeiten, damit eine neue, kohärente Vorlage entsteht.
Ich bitte Sie, diesem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.