Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-10
Wortprotokoll
Die beiden Fragen betreffen das gleiche Thema, deshalb beantworte ich sie zusammen.
Herr Dumermuth übt zurzeit eine bewilligte Nebenbeschäftigung als Verwaltungsrat bei einer kleineren Genossenschaftsbank aus. Ein solches Mandat ist mit der Funktion eines Direktors des Bundesamtes für Justiz nicht vereinbar. Herr Dumermuth muss dieses Mandat daher abgeben und erleidet dadurch einen Einkommensverlust, welcher mit einer sogenannten Arbeitsmarktzulage entschädigt werden soll. Gemäss Artikel 50 der Bundespersonalverordnung kann zur Gewinnung und Erhaltung von ausgewiesenem Personal eine solche Arbeitsmarktzulage im Umfang von maximal 20 Prozent des Höchstbetrages der Lohnklasse ausgerichtet werden.
Der Direktor des Bundesamtes für Justiz wird gemäss Einreihungsentscheid der Finanzdelegation in Lohnklasse 37 angestellt. Damit wäre theoretisch eine Arbeitsmarktzulage von maximal 62 000 Franken rechtlich zulässig. Die Entschädigung wird, wie vom Fragesteller Müller Leo erwähnt, zwischen 15 000 und 31 000 Franken betragen. Zuständig für den Entscheid ist die Finanzdelegation, welche am 19. Juni 2013 darüber beraten wird.