Lexipedia

Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-06-10

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-06-10

Wortprotokoll

Wir haben ausführlich über die Volksinitiative diskutiert. Sie kennen das Resultat, und Sie kennen unsere Bedenken bezüglich Verhältnismässigkeit. Das Volk wird schlussendlich so oder anders über diese Initiative entscheiden. Darüber, ob es entscheidend ist, dass ihr ein indirekter oder direkter Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, kann man geteilter Meinung sein. Ich fürchte den bevorstehenden Abstimmungskampf jedenfalls nicht. Es gibt gute Gründe, diese Volksinitiative zu bekämpfen. Jene, die sie bekämpfen, müssen sich von niemandem sagen lassen - auch wenn von Frau Rickli und von anderen jetzt das Gegenteil moniert wird -, sie wollten in irgendeiner Form Pädophile schützen. Dies ist ein ungehöriges Argument. Eine Initiative ist zu ihrem Nennwert zu nehmen, sie ist auf ihre Verfassungsmässigkeit und in Bezug auf ihre Verhältnismässigkeit zu überprüfen. Ich bin gar nicht so sicher, dass wir einfach ad infinitum davon ausgehen müssen, dass Volksinitiativen im Bereich des Strafrechtes, die eine Verschärfung verlangen, immer eine Mehrheit finden.

Das Ziel ist natürlich klar: Sie wollen die Gegnerinnen und Gegner einschüchtern. Das hat schon gefruchtet. Es getraut sich fast niemand mehr, öffentlich gegen die Initiative aufzutreten. Das habe ich beim Bayerischen Fernsehen gemerkt: Offenbar liess sich nicht einmal mehr ein welscher Kritiker gegen die Initiative finden. Ich hoffe, dass sich das ändert, denn es spricht gar kein Grund dagegen, solche unverhältnismässigen Initiativen offensiv zu bekämpfen. Es ist so: Pädophilie gehört mit der nötigen Härte des Gesetzes verfolgt. Berufsverbote können gestaffelt auch lebenslang berechtigt sein, aber es braucht eine Kaskade, die die Verhältnismässigkeit wahrt.

Das geeignete Vorgehen heute ist in den Fällen der Vorlagen 1 und 4, der Mehrheit zu folgen, wie das die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher ausgeführt haben.

Nun ist es eben so, dass der Bundesrat nicht erst aufgrund der Initiative tätig wurde. Wir haben heute eine Vorlage, die wir materiell beraten, die sich mit dem Kontakt- und Rayonverbot auseinandersetzt. Das verdanken wir unter anderem einem Vorstoss Sommaruga Carlo in der Kommission, der dazu führte, dass der Bundesrat aus Einsicht in die Notwendigkeit, dass bezüglich Kontakt- und Rayonverbot etwas unternommen werden muss, noch bevor die Initiative überhaupt eingereicht wurde, eine Vorlage ausarbeitete, die auch den Teil der Berufsverbote erfasste. Es ist wichtig und sinnvoll, dass wir die Vorlage zu den Kontakt- und Rayonverboten zügig durchberaten. Dann kann sie möglichst bald in Kraft treten, und dann ist die Wirkung dieser Vorlage da. Sie wird zum geltenden Recht, und dies völlig unabhängig davon, was das Volk dereinst über die sogenannte Pädophilen-Initiative entscheiden wird. Auch das Vorgehen bezüglich Rückweisung ist im Sinne der Mehrheit adäquat. Es trägt den eingangs bemerkten Erwägungen Rechnung.

Ich werde noch einmal zu einem der Minderheitsanträge Rickli Natalie Stellung nehmen. Ich ersuche Sie aber schon jetzt, alle abzulehnen. Diese Anträge versuchen, die Verhältnismässigkeit dieser Vorlage, die der Bundesrat mit Fingerspitzengefühl gewahrt hat, zu durchbrechen. Wir aber wollen keine Holzhammermethode.

Stimmen Sie deshalb im Sinne der Mehrheit.