Markwalder Christa · Nationalrat · 2013-06-10
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-10
Wortprotokoll
Nach den Ausführungen meines Vorredners kann ich relativ kurz und knapp sprechen, und ich werde unsere gemeinsame Redezeit, die wir selbstverständlich solidarisch teilen, nicht überschreiten.
In der vergangenen Frühjahrssession haben wir uns mit der Volksinitiative von Marche Blanche mit dem Titel "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" befasst. Sie fordert, dass Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hatte der Initiative verschiedene Varianten eines direkten Gegenvorschlages auf Verfassungsstufe gegenübergestellt. Diese wurden vom Nationalrat verworfen, und eine Mehrheit unseres Rates empfahl die Volksinitiative schliesslich zur Annahme.
Heute beraten wir die Gesetzesvorlage des Bundesrates mit dem Ziel, dass pädophile Straftäter von Kindern ferngehalten werden und ihnen nicht neues Unrecht antun können. Aus Sicht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates und des Bundesrates ist diese Vorlage weiterhin zielführender als die Volksinitiative, da Letztere nicht präzis und dazu unvollständig ist und zudem gegen Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung verstösst. Fairerweise muss dargelegt werden, dass die Vorlage, die wir heute beraten, nicht von Anfang an als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative konzipiert war. Sie wurde namentlich durch die Annahme verschiedener parlamentarischer Vorstösse initiiert, insbesondere durch die Motion Sommaruga Carlo 08.3373, welche die Anliegen der parlamentarischen Initiativen Simoneschi-Cortesi 04.469 und Darbellay 04.437 aus dem Jahr 2004 aufnahm, deren rechtliche und rechtsstaatliche Mängel jedoch beseitigte.
Ziel dieser Vorlage ist es nun, Kinder besser vor Übergriffen von Wiederholungstätern zu schützen. Im Wesentlichen enthält die Vorlage drei Elemente: ein Tätigkeits- anstatt nur ein Berufsverbot, das auch auf ausserberufliche Aktivitäten angewandt werden kann, inklusive einer Verschärfung bei Delikten gegen Minderjährige; ein Kontakt- und Rayonverbot, das ergänzend oder alternativ angewandt werden kann; einen neuen Sonderprivatauszug des Strafregisters, der gewisse Tätigkeitsverbote zum Schutz von Minderjährigen separat und länger aufführt.
Die Kommission für Rechtsfragen hat beschlossen, eine neue Vorlage 4 zu schaffen, als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen". Diese Vorlage behandelt das Tätigkeitsverbot der Vorlage 1 und sieht vor, dass bei erheblichen Delikten gegen Minderjährige zwingend ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot verhängt wird. Das bedeutet, dass ein Tätigkeitsverbot für berufliche und ausserberufliche Tätigkeiten mit Kindern gilt.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Vorlage 4, über die heute im Plenum nicht materiell beraten wird, an die Kommission zurückzuweisen sei, damit sie die Detailberatung vornehmen kann. Eine Minderheit will hingegen zuerst das Ergebnis der Volksabstimmung abwarten, bis die Detailberatung der Vorlage 4 durchgeführt wird. Dies würde aber dazu führen, dass bei der Abstimmung kein indirekter Gegenvorschlag vorläge, was aus Sicht der Mehrheit der Kommission absolut nicht zielführend ist. Schliesslich sei noch einmal erwähnt, dass niemand Pädophile oder Pädokriminelle besser in ihren Rechten schützen will als deren Opfer. Die Kommission ist der Ansicht, dass mit diesem Gesetz das gemeinsame Ziel, nämlich Kinder besser vor pädophilen Straftätern zu schützen, besser und wirksamer erreicht werden kann als mit der Volksinitiative von Marche Blanche.
Zur Übersicht sei noch einmal daran erinnert: Die Vorlage 1 ist das Gesetz, das wir jetzt beraten; die Vorlage 2 ist die Volksinitiative; die Vorlage 3 ist der vom Nationalrat versenkte direkte Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe; und die neue Vorlage 4 ist eben der indirekte Gegenvorschlag, der das Berufs- und Tätigkeitsverbot umfasst, namentlich die Artikel 67ff. StGB.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, allen Mehrheiten zu folgen und die Minderheitsanträge, die in der Kommission alle von Natalie Rickli eingereicht und nur von der SVP-Delegation unterstützt worden sind, abzulehnen. Die Vorlage 4 ist an die Kommission zurückzuweisen, und zwar nicht mit dem Auftrag, die Beratung zu verzögern, sondern im Gegenteil mit dem Auftrag, die Beratung zügig fortzusetzen, damit wir einen griffigen indirekten Gegenvorschlag vorliegen haben, wenn die Volksinitiative von Marche Blanche zur Abstimmung kommt.
Ich hätte übrigens noch fünf Minuten Redezeit zugute.