Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2013-06-10
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-10
Wortprotokoll
In der Frühjahrssession hat unser Rat Ja gesagt zur Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen". Gleichzeitig hat er einen direkten Gegenentwurf abgelehnt. Die vorberatende Kommission hatte bereits zuvor den indirekten Gegenvorschlag - Vorlage 1, über die wir heute befinden - verworfen. Leider kam das Ja unseres Rates zur Volksinitiative, wie wir alle wissen, nicht aus Überzeugung zustande, sondern weil sich SP und Mitte nicht auf einen Gegenvorschlag einigen konnten. Ich appelliere an Sie, die Volksinitiative rasch zur Abstimmung zu bringen und sie nicht weiter mit direkten und indirekten Gegenvorschlägen zu verzögern.
Einig waren sich alle Parteien, dass im Bereich Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot generell Handlungsbedarf besteht. Damit der unbestrittene Teil der Vorlage weiterberaten werden kann, wurden die Sexualdelikte, die unmittelbar Gegenstand der Volksinitiative sind, aus Vorlage 1 in Vorlage 4 überführt. Die SVP-Fraktion unterstützt diese Aufteilung, weil sie beim unumstrittenen Teil vorwärtsmachen will. Vorlage 1 ist heute also kein indirekter Gegenvorschlag mehr, sondern eine eigene Gesetzesvorlage wie Vorlage 4.
Uns scheinen die Strafen und die Dauer der Verbote generell zu kurz. Bei verschiedenen Artikeln haben wir deshalb Minderheitsanträge eingebracht, mit denen wir zum Beispiel eine höhere Strafe bei Missachtung des Kontakt- oder Rayonverbots verlangen oder fordern, dass Sexual- und Gewaltdelikte im Straf- und DNA-Register nicht mehr gelöscht werden.
Wir beantragen Ihnen, Vorlage 4 an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, sie unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Volksabstimmung über die Initiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" zu beraten. Wir wollen, dass diese Initiative so schnell wie möglich vors Volk kommt. Wir befürchten, dass die Initiative auf die lange Bank geschoben wird, wenn die Vorlage ohne diese Vorgabe an die Kommission zurückgeht, und dass erneut Diskussionen über direkte oder indirekte Gegenvorschläge beginnen. Das Stimmvolk hat zu ähnlichen Initiativen schon [PAGE 894] zweimal Ja gesagt: zur Verwahrungs- und zur Unverjährbarkeits-Initiative. Es ist also klar, was die Mehrheit der Stimmbürger will: Sie will, dass die Bevölkerung besser vor Sexualstraftätern geschützt wird. Deshalb ist es wichtig, dass diese Vorlage so schnell wie möglich zur Abstimmung gebracht wird. Der Inhalt der Initiative darf nicht verwässert werden. Immer wieder gibt es schockierende Fälle von gefährlichen Tätern, die nicht verwahrt sind oder nicht verwahrt werden und sich auf Hafturlaub neue Opfer greifen oder die, wie im Fall Marie, unter Strafvollzugslockerung rückfällig werden.
Das Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot muss namentlich für diese Täter und bei diesen Delikten ausgedehnt werden und muss im Falle der in der Initiative genannten Tätigkeiten lebenslang gelten.
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, Vorlage 4 an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, die Vorlage unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Volksabstimmung über die Initiative zu beraten.