Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-09-26
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Vor über zwei Jahren habe ich Ihnen von hier vorne aus bei der Beratung meiner Parlamentarischen Initiative 98.448, "Zivilstandsunabhängige Besteuerung", die Frage gestellt, warum Adam und Eva, wenn sie heiraten, vom Staat für diesen gesellschafts- und staatspolitisch erwünschten Entscheid bestraft werden sollen. Ich fragte weiter, wo bei der direkten Bundessteuer die [PAGE 1176] Gerechtigkeit bleibe, wenn die Wahl des Zivilstandes "verheiratet" - anstelle von "ledig", "geschieden" oder "im Konkubinat lebend" - Adam und Eva, falls sie beide berufstätig sind, in die Progression treibe, obwohl ja ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch den Akt der Eheschliessung nicht oder nur marginal zugenommen habe.
Die Mehrheit des Nationalrates ist mir schon damals bei meiner Argumentation gefolgt, und jetzt tun es auch der Bundesrat und die CVP. Dafür danke ich ihnen - namens der FDP-Fraktion - stellvertretend für alle Adams und Evas. Einzig die SP zögert noch. Daher ein paar wenige, grundsätzliche Überlegungen.
Jedes Steuersystem sollte gerecht, ergiebig und effizient sein. Die jetzige direkte Bundessteuer ist eben nicht gerecht. Sie geht bei der Ehegattenbesteuerung an der tatsächlich gelebten Wirklichkeit vorbei. Nach dem Grundsatz der Einkommensbindung als Massstab für die Besteuerung ist die Frage wichtig, wie viele Personen aus dem verfügbaren Einkommen leben müssen. Es muss daher vom Prinzip der Pro-Kopf-Leistungsfähigkeit von Ehepaaren ausgegangen werden. Dies darum, weil die Einsparungen, welche die gemeinsame Haushaltsführung ermöglicht, relativ bescheiden sind. Sie beschränken sich vorwiegend auf die Wohnungskosten.
Das Teilsplitting wird dem gerecht. Dazu kommt: Heute sind vielfach beide Partner aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, einer Arbeit nachzugehen - um ein genügendes Haushaltseinkommen zu erzielen. Die Verpflichtung zum Miterwerb ist dabei in den letzten zehn Jahren stark angestiegen, dies wegen des Risikos des Stellenverlustes bei einem der Partner. Auch möchten Ehefrauen ihren erlernten Beruf heute trotz Ehe ausüben können, dies auch wegen des neuen Scheidungsrechtes. Schliesslich fordert die Wirtschaft den Einbezug der Frauen in den Arbeitsprozess, weil qualifizierte Arbeitskräfte rar sind. Auch macht es volkswirtschaftlich keinen Sinn, wenn Frauen eine gute Ausbildung geniessen und dann auf die von ihnen selbst zu erbringende und erwünschte Arbeitsleistung verzichten müssen, weil sie steuerlich dafür bestraft würden. Zusammen mit der Initialfinanzierung von Kinderhorten durch den Bund macht es für zahlreiche verheiratete Frauen nun tatsächlich mehr Sinn zu arbeiten.
Die SP-Fraktion kritisiert dagegen vor allem die Begünstigung gewisser Einverdienerehepaare. Dazu ist zu sagen, dass die Gesetzgebung sich am Normalfall orientieren muss. Mit anderen Worten: Die so genannten Millionärsgattinnen oder "morning coffee wives" stellen in der Gesamtzahl der Ehen nur eine verschwindend kleine Gruppe dar. Die SP-Fraktion schuldet uns daher die Antwort darauf, warum sie die überwiegende Zahl von Familien von Zweiverdienerehepaaren für ihre Mehrleistung steuerlich bestrafen will. Auch verfassungsrechtlich, nach dem Prinzip der Gleichbehandlung, ist es bedenklich, wenn sich eine gesetzliche Regelung an nur vereinzelt auftretenden Ausnahmefällen orientiert und damit gerechtere Lösungen für die Mehrzahl der intakten Ehen verhindert. Es erscheint auch nicht gerecht, mit einem Splittingdivisor, der von der Zahl der Kinder abhängt, Familienpolitik zu machen. Familienpolitik muss gezielt durch entsprechende Abzüge für Kinder - Kinder in der Ausbildung, Kinderbetreuungskosten usw. - erfolgen. Die FDP-Fraktion begrüsst ausdrücklich die gezielten individuellen, gegenüber dem Entwurf des Bundesrates stark erhöhten Kinderabzüge.
Eine Steuer muss auch ergiebig sein. Unter diesem Titel wird das Teilsplitting zu total 1,3 Milliarden Franken Mindereinnahmen führen. Die Zahl derjenigen Haushalte, die keine direkte Bundessteuer mehr zahlen, wird von 15 auf 37 Prozent ansteigen. Diese Entlastung des unteren und oberen Mittelstandes ist aus der Optik der Gerechtigkeit richtig. Bei den oberen Einkommensgruppen gibt es auch Einsparungen, aber die fallen wegen der steilen Progression weniger stark aus. Noch mehr Einbussen wie etwa mit der Individualbesteuerung oder dem Familiensplitting könnten Bund und Kantone nicht verkraften. Andere Steuerquellen des Bundes, z. B. die Mehrwertsteuer, müssten dann massiv erhöht werden. Dies würde gerade konsumstarke Familien stark belasten.
Eine Steuererhebung muss aber auch effizient sein. Diesem Ziel werden weder die Individualbesteuerung noch das Familiensplitting gerecht. Jedes Wahlrecht bewirkt Vollzugsprobleme. Das widerspricht der für den typischen Massenfall geforderten Vollzugstauglichkeit. Auch daher favorisieren die Kantone das Voll- oder Teilsplitting. Das Wahlrecht von Konkubinatspaaren mit Kindern, die für eine gewisse Zeit wie Verheiratete von Steuerentlastungen profitieren können, bringt hier einen Systemeinbruch, der im Interesse der Kinder noch akzeptabel ist.
Jede Änderung des Steuersystems, auch diese Familienbesteuerung, lässt Wünsche offen. So ist ein Fragezeichen beim Haushaltabzug für Alleinstehende zu machen, der uns ein zum Voraus programmiertes Vollzugsdefizit bescheren wird. Ebenfalls ist der gestrichene Zweitverdienerabzug im Ständerat zu überdenken. Dennoch: Die Ehepaar- und Familienbesteuerung bringt den Familien, den verheirateten Paaren inklusive Konkubinatspaaren mit Kindern bei entsprechender Wahl wesentliche Steuererleichterungen und damit mehr Gerechtigkeit.
Die FDP-Fraktion steht daher einstimmig hinter der Einführung der Familienbesteuerung.