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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-06-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-06-10

Wortprotokoll

Herr Hutter, das neue CO2-Gesetz, das seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, legt bis 2020 für die Treibhausgasemissionen der Schweiz ein Reduktionsziel von 20 Prozent gegenüber 1990 fest. Für die Zielerreichung überträgt das Gesetz dem Bundesrat die Kompetenz, die CO2-Abgabe auf Brennstoffen auf bis zu 120 Franken pro Tonne CO2 anzuheben, falls die festgelegten Zwischenziele nicht erreicht werden.

Auf Verordnungsstufe hat der Bundesrat drei Erhöhungsschritte vorgesehen: Erstmals wird die CO2-Abgabe per 1. Januar 2014 auf 60 Franken pro Tonne CO2 erhöht, falls die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2012 mehr als 79 Prozent von jenen des Jahres 1990 betrugen. Ein erneuter Bundesratsbeschluss ist nicht nötig. Die CO2-Statistik für das Jahr 2012 wird zeigen, ob die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2012 ausreichend stark gesunken sind oder ob eine Erhöhung der CO2-Abgabe notwendig ist. Die CO2-Statistik für das Jahr 2012 wird im Juli 2013 veröffentlicht werden.

Unternehmen mit hohen CO2-Emissionen, die aufgrund der CO2-Abgabe in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt sind, können sich von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreien lassen, indem sie sich gegenüber dem Bund zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten.

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