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Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-06-10

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-06-10

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen beantragt, auf die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen.

Mit dieser Teilrevision würde neu auch auf Einkommen über 315 000 Franken ein Solidaritätsprozent für die Arbeitslosenversicherung erhoben. Bei der letzten Revision des Gesetzes wurden unter anderem die heute geltenden, uneinheitlichen Abgabesätze eingeführt. Die Vox-Analyse nach der Volksabstimmung hat gezeigt, dass die Bevölkerung insbesondere die Uneinheitlichkeit und die Beschränkung der Beiträge bei 315 000 Franken nicht verstanden hat - wir im Übrigen auch nie.

Aus den Reihen der grünen Fraktion wurde deshalb in der Folge eine parlamentarische Initiative (10.491) eingereicht, wonach auf allen Einkommen derselbe Prozentsatz zu erheben sei. Das wäre in unseren Augen immer noch die beste Lösung im Sinne einer möglichst grossen Solidarität aller. Jene mit den höchsten Einkommen sollten sich an der Verbesserung der Situation für die Arbeitslosen auch mit ihren ganzen Einkommen beteiligen. Leider hatte diese parlamentarische Initiative Prelicz-Huber im Parlament keine Chance. So steht denn nun, gestützt auf eine Motion der Kommission, die zweit- oder drittbeste Lösung zur Diskussion. Der bisher bestehende Deckel bei den Einkommensteilen oberhalb von 315 000 Franken soll aufgehoben und das Solidaritätsprozent auf dem gesamten Einkommen erhoben werden.

Es ist einzuräumen, dass auch das der verschuldeten Arbeitslosenversicherung etwas bringt. Berechnungen der Verwaltung zeigen, dass sich das Ziel der Entschuldung statt erst innert zwanzig Jahren wenigstens innert fünfzehn Jahren erreichen liesse. Bedingung ist allerdings, dass sich die Arbeitslosenrate in den vorgesehenen Bandbreiten bewegt. Überschreitet sie diese, stimmen die angestellten Berechnungen nicht mehr. Die langen Fristen zeigen, weshalb wir auf allen Einkommen einen gleich hohen Standardabzug für die Arbeitslosenversicherung vorsehen wollten. Die Zeit der Abzahlung der Schulden würde sich stark verkürzen.

Was heute beschlossen werden soll, schmerzt jene, die künftig stärker zur Kasse gebeten würden, am allerwenigsten, geht es doch um die Einkommensteile oberhalb von 315 000 Franken. Nur eine relativ kleine, privilegierte Gruppe erzielt überhaupt so hohe Einkommen. Dank ihren höheren Beiträgen würde wohl das Solidaritätsprozent für alle einige Jahre früher aufgehoben. Es ist ja festgelegt, dass ab einem bestimmten Niveau des Schuldenstandes auf diese Einnahmen wieder verzichtet werden soll. Es wäre allerdings nicht falsch, eine solche Regelung weiterzuführen; das steht aber heute nicht zur Diskussion.

Die letzte Revision des Gesetzes war in unseren Augen eine verunglückte Sache, leider hatte aber das Referendum keinen Erfolg, und die beschlossenen Änderungen sind in Kraft getreten. Im Mittelpunkt der Debatte standen damals nicht die betroffenen Arbeitslosen, sondern finanzpolitische Gesichtspunkte. Das hat zu mehreren Fehlentscheiden geführt, unter anderem zulasten von älteren Arbeitslosen. Diesen "Tolggen" hat das Parlament in der Zwischenzeit korrigiert. Eine zweite Korrektur steht heute zur Diskussion. Hier hoffen wir auch auf die nötige Verbesserung.

Es gibt weitere Punkte, die wir einbringen wollen. So müssten Arbeitslose schon während der Wartezeit an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen können. Ich werde einen entsprechenden Vorstoss einreichen.

Die Fraktion der Grünen beantragt, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.