Stadler Markus · Ständerat · 2013-06-18
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2013-06-18
Wortprotokoll
Es handelt sich hier um eines jener Themen, bei denen man nicht sofort nach einem Ereignis und wenn möglich nicht aus persönlicher Betroffenheit heraus legiferieren sollte. Es braucht dazu eine gewisse Distanz, denn in diesem Saal regeln wir ja bekanntlich generell-abstrakt für die Zukunft.
Den Unterlagen und Vorgesprächen unserer Kommission habe ich entnommen, dass die Initiantinnen diese Initiative nicht zurückziehen werden, insbesondere dann nicht, wenn kein automatisches lebenslängliches Berufsverbot gefordert wird. In diesem Punkt teile ich die Meinung meiner Vorrednerin nicht. Der Spielraum wird nicht so breit sein, wie sie das vorhin angekündigt hat.
Obwohl es nicht einfach sein wird, vor dem Volk in einem relativierenden Sinn gegen diese Volksinitiative zu argumentieren, müssen wir als Gesetzgeber unsere Aufgabe wahrnehmen. Diese Initiative bricht mit einer Tradition unseres Straf- bzw. Massnahmenverständnisses. Sie geht in eine Richtung, bei der wir die Verhältnismässigkeit ausblenden, eine Verhältnismässigkeit, die wir ansonsten - und dies richtigerweise! - hochhalten. Ohne Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit könnte zum Beispiel auch ein Autofahrer, der alkoholisiert einen schweren Unfall verursacht, in den unter Umständen ein Kind verwickelt ist, künftig lebenslang vom Autofahren ausgeschlossen werden. Wollen wir solche Automatismen? Was in der Initiative fehlt, ist die Beurteilung durch ein Gericht im Einzelfall, was unsere Rechtsordnung in der Regel kennzeichnet.
Der Initiativtext ist unklar, zum Beispiel, was den Begriff "Kind" anbetrifft. Kind ist man je nach Definition bis zum 18. Altersjahr. Ich gebe zu bedenken: Wir wissen nicht, wie alt Romeo und Julia waren. Wir wissen nicht, wie gross ihr Altersunterschied war. Wollen wir Jugendliebe mit lebenslangem Berufsverbot in Verbindung bringen?
Die Begriffe "berufliche" und "ehrenamtliche Tätigkeit" im Initiativtext decken keineswegs das ganze potenzielle Problemfeld ab; verschiedene Vorredner haben darauf hingewiesen. Denken wir nur an Verfehlungen im Familien-, Verwandtschafts- oder Freundeskreis.
Die Initianten wollen die Berücksichtigung der Schwere der Tat verhindern. Sie fordern einen Massnahmenautomatismus. Wollen wir das?
Ich möchte das Thema keineswegs verharmlosen und den Schutz von Kindern und abhängigen Personen nicht unnötig mindern. Zum Grundanliegen der Initiative gibt es einen weitgehenden Konsens, dass es eine Ausweitung des geltenden Berufsverbotes braucht. So gesehen entspricht die Initiative einem verbreiteten Grundanliegen und hat recht grosse Chancen, in der Volksabstimmung angenommen zu werden - gerade dann, wenn wir ihr keine Alternative gegenüberstellen. Deshalb trete ich für den Antrag ein, der verlangt, dass die Kommission einen direkten Gegenvorschlag entwickelt, welcher das Anliegen aufnimmt und auf verhältnismässige Weise umsetzt. Diesen Versuch sollte man ermöglichen.
In diesem Sinne unterstütze ich den Antrag der Kommissionsminderheit auf Rückweisung der Vorlage an die Kommission.