Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-18
Wortprotokoll
Der Nationalrat will die Frage des Unterhaltsbeitrages, also die Frage, wie viel Geld die Eltern ihrem Kind für seinen gebührenden Unterhalt bezahlen müssen, aus dem Anwendungsbereich dieser Norm streichen. Der Bundesrat stellt sich aus folgenden Gründen nach wie vor gegen diesen Vorschlag und unterstützt damit auch den Ständerat und Ihre einstimmige Kommission: In den vergangenen Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es notwendig ist, die Kinder in allen Verfahren persönlich anzuhören, in denen sie betroffen sind. Das ist in Artikel 298 der Zivilprozessordnung auch ausdrücklich so vorgesehen. Auch Artikel 12 der Uno-Kinderrechtskonvention schreibt vor, dass das Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, die Gelegenheit erhalten muss, in allen Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die es betreffen, entweder unmittelbar oder durch eine Vertretung oder eine geeignete Stelle angehört zu werden. Die Fassung des Nationalrates, wonach die Kindesanhörung bzw. die Berücksichtigung der Meinung des Kindes ausgeschlossen sein soll, wenn es um Fragen des Unterhalts geht, verletzt ebendiese anerkannten Grundsätze. Die Fragen zum Unterhalt betreffen das Kind ja unmittelbar.
Ich möchte betonen: Es geht hier nicht darum, das Kind zu fragen, wie viel Vater und Mutter verdienen - eine solche Frage könnte das Kind kaum beantworten -, aber es ist wichtig, dass sich das Gericht auch eine Meinung über die Bedürfnisse des Kindes bilden kann, um die gebührenden Unterhaltsbeiträge festsetzen zu können. Denken Sie z. B. an ein zwölfjähriges Mädchen, das auf Wettkampfniveau Eiskunstlauf trainiert. Der Vater behauptet, das Mädchen wolle nicht mehr weiter trainieren, sodass keine entsprechenden Unterhaltsbeiträge geleistet werden müssten, und die Mutter behauptet das Gegenteil. In einem solchen Fall liegt es doch nahe, dass das Kind über seine Absichten befragt wird. Ist dies aber von Gesetzes wegen ausgeschlossen, kann das Gericht keine Entscheide im Sinne des Kindeswohls mehr fällen. Das wollen wir doch verhindern. [PAGE 567]
Deshalb bitte ich Sie, hier Ihre Kommission zu unterstützen und bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben.