Hess Hans · Ständerat · 2013-06-18
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-18
Wortprotokoll
Nach den tragischen Vorfällen mit Schusswaffen und vor allem mit Ordonnanzwaffen erkundigten sich die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte beim VBS über die Massnahmen, die zur Verringerung der Risiken in diesem Bereich ergriffen wurden. An ihren Sitzungen im November 2011 wurden die beiden Kommissionen über die Massnahmen informiert, welche die Logistikbasis der Armee seit dem Sommer 2010 getroffen hatte. Dabei stellten die Kommissionen fest, dass der Informationsaustausch zwischen den betroffenen zivilen, militärischen und gerichtlichen Behörden des Bundes und der Kantone lückenhaft ist und deshalb dringender Handlungsbedarf besteht.
Diese Erkenntnis bewog unsere Kommission, die Motion 11.4047 einzureichen, um den Schutz vor Waffenmissbrauch zu verstärken. Namentlich sollen bei Drohungen oder Gewalttätigkeiten die zivilen und militärischen Waffen unverzüglich beschlagnahmt und die entsprechende Zusammenarbeit zwischen den militärischen, zivilen und gerichtlichen Behörden des Bundes und der Kantone verbessert werden. Diese Motion wurde im vergangenen Jahr von unserem Rat und vom Nationalrat jeweils ohne Gegenstimme angenommen.
Nachdem unsere Schwesterkommission am 23. Januar 2012 die Vertreter der betroffenen Stellen angehört hatte, stellte sie fest, dass im heutigen System diverse Lücken bestehen. Deshalb reichte sie ein Postulat (12.3006) ein, wonach der Bundesrat einen Bericht über die Mängel bei der Bekämpfung des Waffenmissbrauchs vorzulegen hat, sowie eine Motion (12.3007), welche den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden die Militärverwaltung automatisch über hängige Strafverfahren informieren. Postulat und Motion wurden vergangenes Jahr vom Nationalrat angenommen.
Der Bericht des Bundesrates zum Postulat zeigte dabei eine Gesetzeslücke auf, aufgrund derer der Informationsaustausch zwischen den betroffenen Behörden erschwert wird. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates nahm am 8. Oktober 2012 von diesem Bericht Kenntnis und beschloss, diese Mängel zu beheben. Am 7. Januar 2013 schliesslich reichte sie die vier Motionen ein, die wir nun behandeln.
Der Nationalrat beriet die vier Motionen am 13. März 2013. Die grundsätzliche Richtung war in der Diskussion unbestritten. Kontrovers diskutiert wurde einzig die Schaffung einer Rechtsgrundlage, um die verschiedenen Waffeninformationssysteme miteinander zu verbinden und online zugänglich zu machen. Eine Minderheit befürchtete, dass dafür ein zentrales Waffenregister erforderlich wäre, was vom Volk erst im Jahr 2011 abgelehnt wurde. Der Bundesrat seinerseits erklärte, er stehe hinter den Motionsanliegen. Da er aber nicht in der Lage sei, die Botschaft wie verlangt bis Herbst 2013 vorzulegen, beantragte er aus formalen Gründen, die Motionen abzulehnen. Am Ende der Beratung nahm allerdings der Nationalrat die vier Motionen jeweils mit deutlichem Mehr an.
Unsere Kommission hat diese Motionen ebenfalls beraten und beantragt Ihnen einstimmig, die Motionen mit folgenden Änderungen anzunehmen:
1. Für alle vier Motionen beantragt die Kommission, die Frist für die Verabschiedung der Botschaft bis Ende 2013 zu verlängern.
2. Bei der Motion 13.3002 beantragt die Kommission, eine Nachregistrierung von Feuerwaffen, die noch nicht erfasst sind, einzuführen.
Die Erwägungen der Kommission: Unsere Kommission begrüsst die Motionen. Die Bekämpfung des Feuerwaffenmissbrauchs ist ein zentrales Anliegen der Kommission. Die vier vom Nationalrat angenommenen Motionen hängen zusammen und enthalten ein Paket von Massnahmen, die alle darauf ausgerichtet sind, den Schutz vor Waffenmissbrauch merklich zu verbessern. Die SiK-SR unterstützt diese Bestrebungen. Hierzu folgende Überlegungen:
1. Die Vernetzung der kantonalen Datenbanken und die Online-Zugänglichkeit: Nach den Anhörungen mussten wir feststellen, dass die Verlinkung der kantonalen Waffenregister nicht nur viel Zeit in Anspruch nahm, sondern hierfür auch keine klare gesetzliche Grundlage besteht, weshalb eine solche erst geschaffen werden muss. Die Waffengesetzgebung ist dabei seit 1999 Sache des Bundes, sodass hier eine Regelung auf dem Konkordatsweg nicht möglich ist. Die SiK-SR unterstützt deshalb das in Buchstabe d der Motion 13.3002 aufgenommene Anliegen der Kantone. In den Augen der SiK-SR geht es nicht darum, ein nationales Waffenregister zu schaffen, sondern einzig darum, den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Organen der Kantone zu verbessern.
2. Die Nachregistrierungspflicht: An der Sitzung der SiK-SR vom 26. April dieses Jahres wiesen die Vertreter der KKJPD darauf hin, dass sie und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten es begrüssen würden, wenn im Waffengesetz eine nachträgliche Meldepflicht für noch nicht registrierte Waffen eingeführt würde. Im Schreiben vom 5. Juni 2013 an unsere Kommission betont der Vizepräsident der KKJPD nochmals, dass die KKJPD die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Harmonisierung der kantonalen Waffenregister und für die nachträgliche Meldung von noch nicht registrierten Waffen unterstütze, da die Bekämpfung des Waffenmissbrauchs ein zentrales Anliegen der Polizei und der KKJPD sei.
Unsere Kommission unterstützt dieses Anliegen ebenfalls und hat die Motion 13.3002 entsprechend ergänzt. Diese zusätzlichen Registrierungen tragen dazu bei, das Risiko des Feuerwaffenmissbrauchs zu verringern und die Ermittlung im Falle einer Straftat zu erleichtern. Unsere Kommission ersucht den Bundesrat, eine Bestimmung auszuarbeiten, die sich leicht umsetzen lässt.
Noch zur Frist für die Ausarbeitung einer Botschaft des Bundesrates: Frau Bundesrätin Sommaruga wies mehrfach darauf hin, dass der Bundesrat bei einer Annahme der Motion seine Botschaft nicht bis Herbst 2013, sondern erst bis Ende 2013 vorlegen könne, und die Kommission hat dann beschlossen, die Frist bis Ende 2013 zu verlängern. Frau Sommaruga beantragte deshalb eine Änderung der Motionstexte.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, die vier Motionen in der geänderten Fassung gemäss Ziffer 5 unseres Berichtes anzunehmen.