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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-18

Wortprotokoll

Es wurde jetzt gesagt: Diese Vorlage soll dazu dienen, Sanierungen zu erleichtern, indem - das ist ja das Herzstück dieser Vorlage - ein Erwerber eines Unternehmens in Zukunft nicht mehr alle Arbeitsverträge übernehmen muss, während im Gegenzug die Einführung einer Sozialplanpflicht vorgesehen ist.

Hier geht es um etwas anderes. Es geht hier wirklich nicht darum, eine neue Regelung einzuführen, sondern darum, Missbräuche zu bekämpfen. Hier steht auch nicht der Arbeitnehmerschutz im Zentrum. Wie vom Vertreter der Minderheit gesagt worden ist, sind die Arbeitnehmerin und der Arbeitnehmer mit der Insolvenzentschädigung immerhin für vier Monate geschützt - soweit man das so sagen kann -, sowie auch dadurch, dass ein Konkursprivileg für die Löhne besteht. Es geht hier also nicht primär um den Arbeitnehmerschutz. Vielmehr geht es - ich muss es einfach noch einmal sagen - um die Bekämpfung von Missbräuchen, die bekannt sind. Ich habe es extra noch einmal gesagt und wiederhole es hier: Ohne Zahlen nennen zu können, möchte ich darauf hinweisen, dass die Arbeitslosenversicherung uns dargelegt hat, dass es Unternehmen gibt, die von dieser Möglichkeit systematisch Gebrauch machen.

Sie sagen jetzt, Herr Ständerat Schmid, man müsse das spezifisch regeln. Ja, wir wollen es eben genau hier so regeln, dass wir sagen, dass es im Moment, in dem wir diese solidarische Haftung für ausstehende Lohnforderungen haben, nicht sein kann, dass man Löhne nicht bezahlt, in Konkurs geht, das Unternehmen aufkauft und dann die ausstehenden Löhne von der Arbeitslosenversicherung übernehmen lässt. Genau das wollen wir verhindern! Die Unternehmen, die hier nicht Missbrauch betreiben, müssen, glaube ich, vor dieser Regelung auch keine Furcht haben. Das [PAGE 572] genannte Verhalten soll aber eben nicht angehen. Ich denke schon, dass die ausstehenden Löhne ein Teil sind, der dann solidarisch vom Verkäufer und vom Erwerber gemeinsam getragen werden soll.

Diese Möglichkeit, Löhne von der Arbeitslosenversicherung bezahlen zu lassen, ist nicht nur für die Arbeitslosenversicherung schädlich, die ja dann wieder gespiesen werden muss - die nährt sich ja nicht von alleine, sondern muss wieder gespiesen werden -, sondern sie ist auch eine Verzerrung des Wettbewerbs. Stellen Sie sich vor, Sie hätten ein Unternehmen und bezahlten die Löhne, während Ihr Konkurrent sich die Löhne so durch die Arbeitslosenversicherung bezahlen liesse! Das ist eine Verzerrung des Wettbewerbs; das wollen wir auch nicht.

Das ist die Absicht hinter dieser Regelung, und ich sehe im Moment keine andere ganz spezifische Möglichkeit. Sonst müssten Sie sagen: Wenn der Verkäufer und der Erwerber zum Beispiel identisch sind, müsste man spezielle Regelungen einführen. Aber ich kann Ihnen sagen: Dann werden Sie mir genau das Beispiel wieder bringen und sagen, dass es Sinn machen könne, dass ein Erwerber mit dem Verkäufer identisch sei, dass man das verhindere und damit Arbeitsplätze gefährde. Es ist eben schwierig, diese Verzerrung ganz spezifisch anzugehen.

Wir sind der Meinung: Was Sie in der letzten Runde bereits entschieden haben und was Ihre Kommission nun noch einmal vorschlägt, ist eine gute Lösung, um solche Missbräuche anzugehen und zu verhindern.

Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen.