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Fluri Kurt · Nationalrat · 2011-05-31

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-05-31

Wortprotokoll

Wir bitten Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen.

Wir dürfen Sie daran erinnern, dass in einer früheren Phase unser Rat den Entwurf des Bundesrates mit 100 zu 72 Stimmen abgelehnt hat und unsere Kommission für Rechtsfragen mit 10 zu 5 Stimmen bei der geltenden Fassung geblieben ist. Die Minderheit, vertreten durch Frau Leutenegger Oberholzer und Herrn Jositsch, beklagt sich und sagt, das geltende Recht sei nutzlos und nicht praktikabel - kein Wunder: Wir wollen gar nicht etwas anderes! Unserer Meinung nach genügt das geltende Recht eben. Das neue Recht, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat, wollen wir nicht; wir wollen nach wie vor keine Änderung des geltenden Artikels 8.

Der Ständerat hat insofern eine Verbesserung eingebracht, als nun der Geschäftsverkehr von dieser Regelung nicht mehr betroffen wäre, sondern nur der Verkehr mit Konsumenten und Konsumentinnen. Geblieben ist aber die abstrakte Inhaltskontrolle, und die lehnen wir nach wie vor ab. Unseres Erachtens genügt die heutige, durch das Bundesgericht geprägte Praxis.

Zusammengefasst bedeuten die Formeln der Ungewöhnlichkeitsregel und der Unklarheitsregel, dass ungewöhnliche und unklare Allgemeine Geschäftsbedingungen zugunsten des Konsumenten und der Konsumentin ausgelegt werden und zuungunsten desjenigen, der sie verfasst hat. Unseres Erachtens genügt die heutige Regelung.

Wir bitten Sie deshalb, beim geltenden Recht zu bleiben und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

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