Rösti Albert · Nationalrat · 2013-06-11
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-11
Wortprotokoll
Ich verzichte auf weitere Ausführungen zur parlamentarischen Initiative van Singer 12.482, da sie zurückgezogen worden ist und da auch mein Kollege noch einige Worte dazu gesagt hat. Ich äussere mich aber gerne noch zur Haltung Ihrer UREK zur parlamentarischen Initiative 12.481, "Verstärkte Finanzaufsicht und Vermeidung einer Unterkapitalisierung der Schweizer Kernkraftwerke".
Die Kommission hat die am 27. September 2012 von Kollege van Singer eingereichte Initiative an ihrer Sitzung vom 8. April 2013 vorgeprüft. Die Initiative will im Kernenergiegesetz eine Überprüfung der Buchführung und der Jahresabschlüsse der Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke verankern. Zudem verlangt sie eine jährliche Anpassung der Anlagerendite und der Teuerungsrate an die Entwicklung der Kapitalmärkte. Somit würden die Beiträge an den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds jährlich neu bemessen.
Die Kommission hat für das Anliegen des Initianten Verständnis gezeigt. Sie unterstützt den Grundsatz der Initiative, welcher einen Rückfall der Stilllegungs- und Entsorgungskosten auf den Steuerzahler vermeiden möchte. Die Kommission sieht das Thema der Sicherstellung der Mittel dieser Fonds auch als zentral an. Zur gesetzlichen Verankerung einer speziellen Aufsichtspflicht für Betreiber von Kernkraftwerken verweist die Kommission aber auf das Obligationenrecht, welchem die Betreiber unterstellt sind. Dieses verlangt eine ordnungsgemässe Buchführung und Rechnungslegung wie auch eine Offenlegung der für eine zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaften nötigen Daten. Basierend auf dieser Rechtslage sieht die Kommission keinen Handlungsbedarf, was die [PAGE 926] Aufsicht über die Betreibergesellschaften angeht. Betreffend die Anlagerendite und die Teuerungsrate macht die Kommission hingegen auf die laufende Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung aufmerksam. Der Bundesrat hat sich im Rahmen dieser Revision bereiterklärt, die Modellparameter für die Bemessung dieser Fondsbeiträge zu prüfen und somit auch die Anlagerenditen, welche im Zentrum der Diskussion der finanziellen Sicherstellung dieser Fonds stehen.
Die Kommission will die Revision dieser Verordnung aufmerksam mitverfolgen. Zudem hat sie eine Kommissionsmotion eingereicht, welche bei einer frühzeitigen Ausserbetriebnahme von älteren Kernkraftwerken eine gestaffelte Bezahlung der verbleibenden Einlagen in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds erlaubt. So will sie, zusätzlich zur finanziellen Sicherheit betreffend die Kosten einer solchen Ausserbetriebnahme, auch die frühzeitige Stilllegung von Kernkraftwerken unterstützen.
Angesichts des fehlenden Handlungsbedarfs bei der ersten Ziffer der Initiative und der laufenden Arbeiten betreffend die Modellparameter zur Bemessung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsbeiträge beantragt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, diesem Antrag der Kommission zu folgen.