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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2013-06-11

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-11

Wortprotokoll

Am 11. Dezember 2012 hat der Ständerat mit 21 zu 11 Stimmen eine Motion angenommen, die verlangt, dass ein Rechtshilfeabkommen mit Nigeria abzuschliessen sei, dies vor allem, um den Kokainhandel wirkungsvoll zu bekämpfen. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat diese Motion am 23. Mai dieses Jahres behandelt. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt sie Ihnen, im Gegensatz zum Ständerat, diese Motion abzulehnen.

Die Motion will, wie gesagt, den Bundesrat beauftragen, mit Nigeria ein Rechtshilfeabkommen auszuhandeln. Begründet wurde dies - das ist dann im Wesentlichen auch die Begründung der Kommissionsminderheit - damit, dass nigerianische Drogenhändler erhebliche finanzielle Mittel aus der Schweiz in die Heimat transferierten. Das Rechtshilfeabkommen soll dazu führen, dass der nigerianische Staat die Vermögenswerte von in der Schweiz rechtskräftig verurteilten Personen nigerianischer Nationalität in Nigeria beschlagnahmen könne. Damit lohne sich der Kokainhandel in der Schweiz nicht mehr; damit werde ein wirtschaftlicher Anreiz ausgeschaltet.

Der Bundesrat hat bereits am 21. November 2012 und dann auch im Ständerat bei der Begründung der Ablehnung der Motion darauf hingewiesen, dass er das Problem erkannt habe und die Strafrechtszusammenarbeit zwischen der Schweiz und Nigeria unterstütze. Er initiierte im Rahmen der Migrationspartnerschaft die Polizeikooperation mit Nigeria. Wie der Bundesrat haben die Vertreter der Verwaltung im Rahmen der Beratung in der Kommission darauf hingewiesen, dass die Schwierigkeiten mit Nigeria bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität nicht auf den fehlenden Rechtsgrundlagen gründeten, sondern vor allem auf der Korruption in Nigeria selber, und das auch in den Reihen des Justiz- und Polizeiapparates. Unter diesen Bedingungen ist es aber nach Ansicht der Mehrheit der Kommission - diese folgt hier dem Bundesrat - nicht angezeigt, mit Nigeria ein Rechtshilfeabkommen abzuschliessen.

Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die Schweiz mit dem Rechtshilfegesetz bereits über eine Rechtsgrundlage verfügt, um die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ad hoc zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage hat die Schweiz im Übrigen, Sie wissen das, bereits bei der Rückführung von Vermögenswerten im Prozess gegen den ehemaligen Diktator Abacha gearbeitet, und auf dieser Grundlage sind auch die Beschlagnahmung und die Einziehung von Vermögenswerten in Nigeria selber möglich.

Zudem ist darauf hinzuweisen, auch das ist die Ansicht der Mehrheit der Kommission, dass es nicht angezeigt ist, dass die Schweiz mit Staaten Rechtshilfeabkommen schliesst, welche die Mindeststandards der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte nicht einhalten. Die Mehrheit der Kommission ist klar der Meinung, dass die Zeit für ein solches Abkommen mit Nigeria noch nicht reif ist und dass wir die Kompetenz zur Beurteilung, wann ein Rechtshilfeabkommen geschlossen werden kann, dem Bundesrat überlassen sollten.

Anders sieht das die Kommissionsminderheit. Wie gesagt, hat die Kommission die Motion mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit beantragt Ihnen, sie anzunehmen. Sie ist der Ansicht, dass mit der Vermögenseinziehung dem nigerianischen Drogenhandel eine wichtige wirtschaftliche Grundlage entzogen werden könnte. Sie weist zudem darauf hin, dass auch mit anderen Staaten in einer politisch mindestens ebenso zweifelhaften Situation vergleichbare Abkommen geschlossen würden.

Ich ersuche Sie mit der Mehrheit der Kommission, die Motion abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen. So überlassen Sie es dem Bundesrat zu entscheiden, wann die Zeit wirklich reif ist, um mit Nigeria ein entsprechendes Abkommen zu verhandeln. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass der Bundesrat beziehungsweise die Schweiz bereits heute die Instrumente hat, um solche Anreize zum Drogenhandel wirtschaftlich auszuschalten.