Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2013-06-11
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-11
Wortprotokoll
In den Fraktionsvoten haben wir verschiedentlich gehört, dass diese Diskussion schon berechtigt sei, dass sie aber nicht hierhergehöre, sondern anlässlich der Revision des Strafrechts oder des Strafregisterrechts geführt werden könne. Wie wir alle wissen, wird sich das über Jahre hinziehen. Jahrelang wird sich nichts ändern. Es geht hier um den Schutz der Kinder und um den Schutz der Bevölkerung. Dazu müssen wir alles unternehmen. Deshalb stellen wir diese verschiedenen Minderheitsanträge. Es scheint uns wichtig, dass wir diese Debatte in Zusammenhang mit dieser Vorlage führen.
Betreffend DNA-Profil-Gesetz beantragt Ihnen die Minderheit, DNA-Daten generell nicht mehr zu löschen. Deswegen sind Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben e bis l sowie Artikel 16 Absätze 3 und 4 aufzuheben bzw. zu streichen. Genetische Spuren werden für die Polizei immer wichtiger. Anhand ihrer DNA wurden 2012 wieder 35 Prozent mehr Verdächtige und Zeugen identifiziert. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat bekanntgegeben, dass 5852-mal eine Tatortspur zu einem Personenprofil gepasst hat. 2011 war das 4303-mal der Fall. Durch die steigende Zahl der Identifikationen können mehr Verbrechen aufgeklärt werden. Gerade im Fall von schweren Verbrechen kommt die DNA-Analyse zum Zug. Im [PAGE 920] vergangenen Jahr wurden so 44 Tötungen, 5 Fälle von sexuellen Handlungen mit Kindern und 76 Fälle von sexueller Nötigung aufgeklärt.
Wie Sie sehen, werden diese DNA-Daten gemäss Artikel 16 des DNA-Profil-Gesetzes relativ früh wieder gelöscht; beispielsweise bereits fünf Jahre nach Ablauf der Probezeit bei bedingtem oder teilbedingtem Strafvollzug oder nach der Zahlung einer Geldstrafe und zwanzig Jahre nach der Entlassung aus der Freiheitsstrafe, der Verwahrung oder nach dem Vollzug der therapeutischen Massnahmen. Gerade bei diesen Delikten haben wir es mit schweren Gewalt- und Sexualstraftätern zu tun. Pädophile sind oft Wiederholungstäter. Insbesondere bei Sexualdelikten helfen DNA-Spuren zur Aufklärung und Überführung des Täters, wenn er bereits in der DNA-Datenbank registriert ist. Es ist nicht angebracht, diese DNA-Daten zu löschen.
Die betroffenen Unschuldigen haben ja nichts zu befürchten. Nur, wenn die Täter wieder straffällig werden, könnten sie eindeutig identifiziert werden. Die Verdächtigten könnten aber auch entlastet werden, wenn sie es nicht waren. Diese Daten sind ja nicht öffentlich, sondern dienen lediglich der Aufklärung von solchen Straftaten. Mit mehr DNA-Profilen steigt die Aufklärungsquote, gerade auch in Bezug auf Täter, die einmal zu einem Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot verurteilt wurden. Bei einer verbotenen Kontaktaufnahme oder Missachtung des Rayonverbots können unter Umständen DNA-Daten gefunden werden.
Aus diesem Grund bitte ich Sie namens der Minderheit und der SVP-Fraktion, diesen Antrag zu unterstützen.