Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-06-11
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-11
Wortprotokoll
Es geht vom Thema her heute um die Verjährung. Der Anlass dafür, dass die Verjährung bei dieser mittleren Kategorie, um es einmal so zu sagen, also bei den schweren Vergehen, verlängert werden soll, sind vor allem - aber nicht nur; das Gesetz ist allgemein formuliert - die Wirtschaftsdelikte.
Warum ist das ein Problem? Herr Caroni sieht ja - wenn ich richtig zugehört habe - vordergründig kein Problem. Die Verjährung ist an sich natürlich ein Institut, das immer wieder zu Diskussionen führt. Wir haben ja in der Schweiz sogar eine Verjährungs-Initiative angenommen, die die Verjährung für gewisse Delikte abschafft. Warum? Die Verjährung bringt Rechtssicherheit - das ist klar; der Fall ist damit gelöst. Für den Geschädigten oder das Opfer einer Straftat sieht die Sache aber normalerweise ein bisschen anders aus. Seine Rechtsgüter wurden verletzt, und nun folgt keine Strafe; der Täter kommt davon. Bei Wirtschaftsdelikten ist es besonders häufig, dass die Verjährung eintritt. Es geschieht in sehr vielen Fällen, Herr Caroni, es kommen einfach nicht alle in der Zeitung.
Das erste Problem ist: Das Strafgesetzbuch tendiert dazu - meines Erachtens durchaus zu Recht -, das Rechtsgut des Lebens, der körperlichen Integrität, der sexuellen Integrität höher zu gewichten als Wirtschaftsdelikte. Und weil es schwerere Delikte sind, ist auch die Verjährungsfrist sehr lange, bei Mord beispielsweise dreissig Jahre. Das ist durchaus zweckmässig, führt aber dazu, dass Wirtschaftsdelikte sehr häufig in dieser mittleren Kategorie sind und deshalb einer relativ kurzen Verjährungsfrist unterliegen. Das steht in einer Diskrepanz zum tatsächlichen Aufwand bei der Untersuchung. Tötungsdelikte - um jetzt dieses Beispiel zu bringen - sind zwar sehr gravierend, aber sie sind, was die Untersuchung betrifft, relativ einfach und vor allem in relativ kurzer Zeit zu lösen. Bei Wirtschaftsdelikten bedeutet die Strafuntersuchung, dass man sich normalerweise durch Dutzende, Hunderte oder sogar Tausende von Ordnern, Computern, Dateien wühlen muss, zusammen mit Buchführungsexperten usw.
Das zweite Problem ist: Die Wirtschaftsdelikte werden sehr häufig nicht am Tag der Tat entdeckt. Auch wieder der Vergleich beispielsweise zu Tötungsdelikten: Wenn jemand umgebracht wird, steht normalerweise ein paar Minuten später die Polizei auf dem Platz. Wenn in einer Unternehmung ein Wirtschaftsdelikt verübt wird, dann geht es unter Umständen Monate oder Jahre, bis überhaupt nur entdeckt wird, dass ein entsprechendes Delikt verübt worden ist.
Schliesslich ein weiterer Punkt: Es gibt insbesondere bei den Konkurs- und Betreibungsdelikten, wie man fachtechnisch sagt, eine sogenannte objektive Strafbarkeitsbedingung, d. h., dass sie erst dann verfolgt werden können, wenn der Konkurs eröffnet respektive ein Verlustschein ausgestellt worden ist. Das führt dazu, dass eine Tat verübt wird und dass erst dann, wenn unter Umständen ein, zwei, drei, vielleicht sogar vier Jahre später der Konkurs eröffnet wird, die Strafverfolgung überhaupt beginnen kann. Mir sind Fälle bekannt, die verjährt sind, bevor die Strafuntersuchungsbehörde überhaupt die Möglichkeit hatte zu untersuchen, weil sie warten musste, bis der Verlustschein ausgestellt oder die Konkurseröffnung erfolgt war.
Es handelt sich also nicht um einzelne Fälle, sondern es handelt sich um ein systematisches Problem bei den Wirtschaftsdelikten. Wenn Sie sich beispielsweise bei der auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich erkundigen, werden Sie hören, dass zahlreiche Delikte oder Straftaten von vornherein gar nicht untersucht werden, weil man sagt, dass man aufgrund der Verjährungsfrist ohnehin keine Chance mehr habe.
Herr Caroni hat noch gesagt, dass mit der Zeit die Beweise schlechter werden. Das stimmt bei Wirtschaftsdelikten normalerweise nicht, die Beweise werden besser. Warum? Die Wirtschaftsdelikte werden in erster Linie durch Vorgänge in der Buchführung, in Computern, durch Protokolle von Sitzungen usw. bewiesen. Es braucht normalerweise eine gewisse Zeit, um dieser Dokumente habhaft zu werden. Entsprechend arbeiten Sie bei den Wirtschaftsdelikten relativ selten mit Zeugen. Es sind ja vor allem die Aussagen der Zeugen, die über die Jahre als Beweismittel schlechter werden.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen.