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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2013-03-14

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-14

Wortprotokoll

"Lex Koller" ist bekanntlich die Bezeichnung für das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, datierend aus dem Jahre 1983. Es beinhaltet eine Beschränkung des Erwerbs von Schweizer Liegenschaften durch Ausländer, indem es diesen Erwerb an den Hauptwohnsitz und damit an den Steuersitz bindet, und zwar an den Steuersitz sowohl von natürlichen wie auch von juristischen Personen. Bei der Lex Koller stehen heute nicht primär die Zweitwohnungen im Vordergrund. Im Gegenteil, gerade für die Zweitwohnungen sowie für Tourismusregionen gibt es bekanntlich Ausnahmeregelungen.

Blicken wir kurz zurück: Noch im Jahr 2007 hatte sich der Bundesrat für die Aufhebung des genannten Bundesgesetzes ausgesprochen. Die entsprechende Vorlage des Bundesrates wurde jedoch vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen, und der Auftrag an den Bundesrat lautete wie folgt: Bei der Ausarbeitung einer neuen Vorlage seien verschiedene Punkte zu prüfen, so insbesondere die Einführung einer Mindestwohnsitzfrist in der Schweiz als mögliche Voraussetzung zum Erwerb von Grundeigentum sowie Massnahmen zur Lösung der Problematik betreffend die Zweitwohnungen, Stichwort "kalte Betten". [PAGE 197]

Seither hat sich die Situation auf dem Wohnungs- und Finanzmarkt aber massiv verändert. Der schweizerische Immobilienmarkt ist für Anleger höchst attraktiv, nicht nur aufgrund seiner Stabilität, sondern auch wegen der guten Infrastrukturen in unserem Land und auch wegen der Währungs- und Zinssituation. Die Nachfrage auf diesem Markt hat massiv zugenommen. Diese Entwicklung, die Verknappung des Angebotes sowie eine zunehmende Tendenz, Geld in Immobilien anzulegen, haben vor allem in Städten und in Agglomerationen zu einer starken Erhöhung der Mieten geführt. Von den gestiegenen Immobilienpreisen werden neben der Wohnbevölkerung selber auch die Industrie und die Wirtschaft in Mitleidenschaft gezogen.

Unter diesen stark veränderten Vorzeichen sind sowohl die vorliegende Motion als auch die positive Stellungnahme, die uns seitens des Bundesrates vorliegt, zu sehen. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Abschreibungsantrag betreffend die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller zu unterbreiten - einfacher formuliert: Auf die Aufhebung der Lex Koller ist zu verzichten. Aber es braucht diesen etwas komplizierten Weg, weil es bereits eine Vorlage seitens des Bundesrates gibt.

Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat sich mit dieser Motion am 17. Januar dieses Jahres befasst und unterstützt die Motion einstimmig. Wir sind der Meinung, dass sich mit der Lex Koller der Druck auf den Immobilienmarkt abschwächen lässt. Oder umgekehrt formuliert: Mit der Aufhebung dieses Gesetzes würde der sowieso schon unter Druck stehende Schweizer Immobilienmarkt für neue ausländische Kapitalzuströme geöffnet. Dabei steht vorab institutionelles Kapital aus dem Ausland im Vordergrund: Immobilien-Hedge-Fonds, Pensionskassen, z. B. aus Deutschland, usw. Das Risiko einer zusätzlichen preistreibenden Wirkung in Bezug auf unsere Boden- und Immobilienpreise ist aus Sicht der Kommission gross. Steuerungsmöglichkeiten gibt es wenige. Die Lex Koller ist jedoch ein solches Instrument, mit dem aktuell auf der Nachfrageseite zumindest in einem bestimmten Ausmass regulierend eingegriffen werden kann. Der Bedarf, dieses Instrument jetzt einfach aus den Händen zu geben, scheint uns im Moment nicht gegeben. Hingegen halten wir es grundsätzlich für richtig - ich möchte das hier auch noch erwähnen -, dass der Bundesrat für die Zukunft in Bezug auf eine allfällige Modernisierung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland weitergehende Überlegungen anstellen will.

Ich möchte Sie im Namen der einstimmigen Kommission bitten, diese Motion anzunehmen, wie dies vorgängig bereits der Nationalrat getan hat.

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