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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-14

Wortprotokoll

Was die Kommission wie auch den Bundesrat und das Bundesgericht betrifft, besteht sicher Einigkeit darüber, dass wir alle ein Interesse daran haben, dass unsere Gerichte genügend Ressourcen haben, um die Fälle, die ihnen vorliegen, rasch erledigen zu können.

Jetzt ist es einfach so, dass die letzte unbefristete Anpassung der Richterstellenverordnung aus dem Jahr 2009 datiert. Damals wurde die Stellenzahl von 64 auf 65 erhöht, [PAGE 188] damit eine zusätzliche Richterin oder ein zusätzlicher Richter für die italienische Sprache gewählt werden konnte. Es gab damals Anträge auf eine weiter gehende Erhöhung der Richterzahl; diese wurden vom Bundesgericht, vom Bundesrat und schliesslich dann auch von einer Mehrheit des Parlamentes abgelehnt.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was seit der letzten Verordnungsrevision im Jahr 2009 gelaufen ist. Anhand der Geschäftsberichte kann man sehen, dass die zahlenmässig dokumentierte Belastung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht zugenommen hat. Die Eingänge und die Erledigungen blieben trotz einiger Schwankungen relativ konstant. Eine wichtige Kennzahl, nebst Eingängen und Erledigungen, ist auch die Frage, wie viele Pendenzen übertragen wurden, das heisst, welches der Stand der Pendenzen am Jahresende war. Von Ende 2008 bis 2012 konnte das Bundesverwaltungsgericht diese Pendenzen immerhin von knapp 8000 auf gut 4300 senken.

Es wäre vermutlich schwierig zu begründen, warum man die 2009 verworfene zusätzliche Aufstockung der Richterstellen jetzt nachholt, obschon nach der Geschäftsstatistik die Belastung des Gerichtes eindeutig abgenommen hat. Das Bundesverwaltungsgericht befürchtet aber - ich habe dafür auch Verständnis -, dass man aufgrund von neuen oder anstehenden Gesetzesrevisionen plötzlich wieder mit einer Zunahme von Beschwerden rechnen muss. Die Auswirkungen von Änderungen des materiellen Rechts auf die Anzahl von gerichtlichen Streitigkeiten kann man erfahrungsgemäss schwer abschätzen; das ist schwer vorhersagbar. Dann spielt immer auch die wirtschaftliche Entwicklung eine Rolle, je nach Rechtsbereich kann diese als Katalysator oder als Bremse wirken. Ferner können wir Grossereignisse oder Grossprojekte kaum beeinflussen. Hier wissen wir dann einfach auch nicht von vornherein, was auf uns zukommt.

Wegen der grossen Unsicherheiten von Prognosen empfiehlt es sich aus Sicht des Bundesrates, namentlich bei einem grösseren Gericht, die Schwankungen vorerst intern auszugleichen, im Wissen darum, dass das nicht immer möglich ist, weil die Stellen zum Teil doch auch ziemlich spezialisiert sind. Es empfiehlt sich, dass man mindestens versucht, intern auszugleichen, bevor man die Zahl der Richterstellen verändert respektive erhöht. Der Bundesrat teilt auch in dieser Hinsicht die Auffassung des Bundesgerichtes.

Noch ein Hinweis: Es wurde bereits von Herrn Ständerat Engler gesagt, dass die Änderungen des Invaliden- und des Krankenversicherungsgesetzes auch ein Argument waren, weshalb das Bundesverwaltungsgericht mehr Stellen beantragt hatte. Diese Stellen waren letztes Jahr bereits besetzt, und trotzdem hat die Zahl der Eingänge bei der Abteilung III des Bundesverwaltungsgerichtes, die sich mit den Sozialversicherungsstreitigkeiten befasst, nicht zugenommen, sondern sogar leicht abgenommen.

Aus diesen Gründen sehen der Bundesrat wie auch das Bundesgericht zum heutigen Zeitpunkt - ich betone: zum heutigen Zeitpunkt - keinen wirklichen Bedarf für die Schaffung von zusätzlichen Richterstellen. Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und zum heutigen Zeitpunkt auf eine Änderung der Richterstellenverordnung nicht einzutreten.

Herr Ständerat Engler hat es gesagt - das ist auch die Meinung des Bundesrates -: Wenn Bedarf da ist, kann man gerade mit der Verordnung sehr schnell reagieren. Ich möchte hier auch zuhanden des Bundesverwaltungsgerichtes signalisieren, dass der Bundesrat wirklich bereit ist, Hand zu schnellen Anpassungen zu bieten, wenn sich das als notwendig erweisen sollte.