Engler Stefan · Ständerat · 2013-03-14
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-14
Wortprotokoll
In dieser Sache stützen wir uns auch auf den Antrag des Bundesrates, der dem Bundesverwaltungsgericht nicht auf Vorrat neue Richterstellen zur Verfügung stellen möchte. Der Bundesrat wird in dieser Auffassung unterstützt durch das Bundesgericht als Aufsichtsorgan des Bundesverwaltungsgerichtes.
Eine starke Minderheit beantragt Ihnen, nicht auf diese Vorlage einzutreten, weil wir der Auffassung sind, dass diese Erhöhung der Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht jedenfalls zum heutigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt ist. Die Begründung ergibt sich im Wesentlichen aus der Stellungnahme, die der Bundesrat zu diesem Anliegen abgegeben hat. In dieser Stellungnahme ist, wie bereits ausgeführt, auch die Meinung des Bundesgerichtes enthalten.
Es wird ins Feld geführt, die Geschäftszahlen des Bundesverwaltungsgerichtes würden eine Erhöhung der Zahl der Richter am Bundesverwaltungsgericht erfordern. Die aktuellen Zahlen sind diese Wochen bekanntgeworden, nämlich im Geschäftsbericht 2012 der eidgenössischen Gerichte. In Tat und Wahrheit ist es so, dass die Geschäftszahlen des Bundesverwaltungsgerichtes zurückgehen, dass die Pendenzen am Jahresende auf 4316 abgenommen haben. Im Jahre 2008, das war vor der letzten Diskussion um die Zahl der Richterstellen, waren es noch rund 8000 gewesen. Die Pendenzen haben also von 8000 auf 4316 abgenommen. Die Geschäftszahlen des vergangenen Jahres bestätigen den Eindruck, dass eine Aufstockung der Richterstellen nicht notwendig ist.
Im Gesuch des Bundesverwaltungsgerichtes wurde ja gerade nicht der Asylbereich erwähnt, der zusätzliche Richterstellen notwendig machen würde. Und sieht man sich an, wie sich der Verlauf der Pendenzen in den verschiedenen Abteilungen in den letzten Jahren entwickelt hat, so sieht man Folgendes: Bis auf die Abteilung III zeigt sich eine erfreuliche Entwicklung. Diese gute Entwicklung bedeutet, dass der Pendenzenberg Jahr für Jahr zurückgegangen ist. Das ist in der Abteilung III zugegebenermassen nicht so. Dort, wo Sozialversicherungsfälle, Fälle der öffentlichen Gesundheit sowie Ausländer- und Bürgerrechtsfälle behandelt werden, ist das Bundesverwaltungsgericht mit einer hohen Anzahl von Pendenzen konfrontiert, die in nächster Zeit substanziell abgebaut werden müssen, will man nicht eine schlechte Entwicklung noch fortsetzen.
Jetzt glaubt aber die Minderheit Ihrer Kommission, dass das mit dem aktuellen Bestand an Richtern möglich ist, zumal von den 65 möglichen Richterstellen Ende 2012 nur 62,6 Stellen besetzt waren. Im Vordergrund muss stehen, den geltenden Plafond auszuschöpfen und entsprechend diese Richterstellen dafür zu nutzen, die Pendenzen in der Abteilung III abzubauen. Es ist auch denkbar, dass innerhalb des Bundesverwaltungsgerichtes mindestens zeitweise Umplatzierungen von Richtern zwischen den Abteilungen vorgenommen werden, um die Geschäftslast in der Abteilung III abbauen zu können.
Es wurde erwähnt, dass eine Lösung auch darin liegen könnte, die Zahl der Gerichtsschreiberstellen zu erhöhen. Vor allem im Vergleich mit dem Bundesgericht sieht man, dass das Bundesverwaltungsgericht diesbezüglich hinterherhinkt.
Es wurde von der Kommissionspräsidentin gesagt, man befürchte am Bundesverwaltungsgericht eine Flut von Fällen im Bereich der IV und der Krankenversicherungsgesetzgebung. Eine erhebliche Mehrbelastung daraus lässt sich aufgrund des Geschäftsberichtes 2012 aber nicht ableiten. Die entsprechenden Gesetzgebungen waren 2012 bereits in Kraft, und es ist nicht zu einer Explosion an neuen Fällen in diesen Bereichen gekommen.
Es bleibt noch das Argument einer Schwemme von neuen Fällen im Bereich der Spitalplanungen und der Spitaltarife. Ich glaube, auch hier ist es nicht richtig, solche Fälle als Monsterfälle darzustellen. In diesen Bereichen liegen der Entscheidfindung jeweils ausführliche Stellungnahmen der Vorinstanz und der Parteien vor, ebenso fundierte Beurteilungen des Bundesamtes für Gesundheit und möglicherweise auch noch der Preisüberwachung. Zumal auch den Kantonen ein gewisser Beurteilungsspielraum in diesen Fragen zusteht, dürfte der neue, zusätzliche Aufwand nicht derart gross sein, dass man zum heutigen Zeitpunkt die Zahl der Richterstellen erhöhen müsste. Am Bundesverwaltungsgericht werden viele andere Fälle und Beschwerden beurteilt, die in ihrer Komplexität mindestens so aufwendig sind; ich denke da an den Infrastrukturbereich oder auch an das Kartellrecht.
Zusammengefasst: Die Minderheit möchte nicht, dass auf Vorrat Stellen geschaffen werden. Wir glauben nach einer eingehenden Überprüfung, dass das mit dem heutigen Plafond zu bewältigen ist. Wäre dem nicht so und würde sich in zwei Jahren zeigen, dass wir die Situation falsch eingeschätzt haben, bestünde die Möglichkeit, in einem relativ schnellen Verfahren die Verordnung anzupassen. So war das auch in den Jahren 2009 bzw. 2010 der Fall, als man vorübergehend die Anzahl Richterstellen erhöhte, um im Zusammenhang mit den Amtshilfefällen im Fiskalbereich, die UBS-Kunden in den USA betrafen, die Arbeit zu bewältigen.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.