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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2001-09-26

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 selber festhält, wird das von ihm vorgeschlagene Modell, also der Systemwechsel, in einem nicht zu vernachlässigenden Prozentsatz der Fälle eine Erhöhung der Steuerlast für die Steuersubjekte bewirken. Ein abrupter Übergang hat, wie der Bundesrat selber betont, nicht nur für den Steuerpflichtigen, sondern auch für die gesamte Volkswirtschaft gravierende Auswirkungen. Deshalb sollten für grössere Änderungen im Steuersystem längere Übergangsfristen vorgesehen werden, wie dies auch die volkswirtschaftliche Lehre vorschlägt. Viele Hauseigentümer haben im Vertrauen auf das geltende Recht Dispositionen getroffen, welche sie nicht in kurzer Zeit ändern können. Wir treten deshalb entschieden für eine vernünftig lange Übergangszeit mit einer einmaligen Wahlmöglichkeit ein. Dieses Wahlrecht schafft Klarheit, und es erlaubt auch dem stark verschuldeten Eigentümer, in der Umstellungsphase notwendige Änderungen vorzunehmen. Der bundesrätliche Vorschlag ist nicht sehr grosszügig. Ich werde mich hüten, ihn "mickrig" zu nennen. Die WAK hat bei der ersten Beratung dieses Geschäftes vor einem Jahr ebenfalls eine Übergangsfrist von zwölf Jahren mit Wahlfreiheit vorgesehen. Der Antrag Lustenberger geht eindeutig weniger weit und ist insofern die schlechtere Lösung.

Ich bitte Sie, der Minderheit I zuzustimmen.