Bischof Pirmin · Ständerat · 2013-03-14
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-14
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat herzlich, dass er bereit ist, die Annahme von Ziffer 1 meiner Motion zu beantragen. Ich bitte Sie, die Motion in ihrer Gesamtheit, also samt den Ziffern 2 bis 4, anzunehmen.
Sie wissen, dass wir erstmals in der Geschichte dieses Landes eine einheitliche Strafprozessordnung und eine einheitliche Zivilprozessordnung haben. Das hat das Verfahrensrecht in diesem Land sehr vereinfacht. Diese beiden vereinheitlichten Verfahrensordnungen ermöglichen die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Sie könnten also, wenn das realisiert wäre, nicht nur brieflich, mit eingeschriebenen Briefen, sondern auch mit zertifizierten elektronischen Mitteln rechtsgültig Eingaben machen.
Das Merkwürdige an dieser Vereinheitlichung ist nun, dass die Gefahr besteht, dass ihretwegen 26 verschiedene kantonale elektronische Plattformen entstehen. Das war natürlich nicht die Meinung; die Idee war, dass das vereinheitlicht werden soll. Ich bitte Sie nun mit dem Mittel dieser Motion, dem Bund zu ermöglichen, dass er ein zentrales technisches Vehikel zur Verfügung stellen kann, damit die Kantone in der Lage sind, ein solch einheitliches System zu benützen. Es werden also weder die Anwälte und Anwältinnen gezwungen, elektronische Mittel anzuwenden - sie können das frei wählen -, noch werden die Kantone gezwungen, selber ein einheitliches System einzuführen. Der Bund soll lediglich, aber immerhin die Voraussetzungen schaffen, damit dieser [PAGE 194] elektronische Rechtsverkehr einheitlich eingeführt werden kann.
Stellen Sie sich einmal vor, was passiert, wenn wir das nicht machen: Jetzt beginnen die Kantone Geld in solche elektronischen Systeme zu investieren - in 26 verschiedene Systeme! Dann haben wir 26 elektronische Systeme in diesem Land. Das kann ja nicht die Meinung gewesen sein.
Wir müssen uns nicht mit grossen Ländern vergleichen; wir können unser östliches Nachbarland Österreich als hervorragendes Beispiel nehmen, das mit einfachen Mitteln für alle sechstausend österreichischen Anwältinnen und Anwälte eine einheitliche Plattform zur Verfügung gestellt hat, die sehr gut funktioniert. Der Deutsche Anwaltsverein hat einmal getitelt: "Elektronischer Rechtsverkehr: Der Blick nach Österreich zeigt, wie es geht." Das stimmt, in diesem Punkt können wir uns am einfachen, günstigen, aber zentralen österreichischen System orientieren.
Ich bitte Sie, namentlich auch im Interesse der kleineren Kantone in diesem Land, die Kantone vor diesen Investitionen zu bewahren. Wenn der Bund eine einheitliche Plattform zur Verfügung stellt, können alle Kantone, wenn sie das möchten, diese benützen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion in ihrer Gesamtheit, also allen Ziffern, zuzustimmen.