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AB 14626

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst noch eine persönliche Erklärung abgeben: Mein vorheriges Votum im Zusammenhang mit Herrn Bundesrat Villiger war eine persönliche Meinung von mir, und ich habe nicht für meine Fraktion gesprochen. Ich möchte das hier doch noch klarstellen, da ich das vielleicht in einer gewissen Emotion nicht zum Ausdruck gebracht hatte. Es war meine persönliche Meinung, aber ich stehe dazu.

Beim vorliegenden Geschäft geht es um Folgendes: Wenn wir schon den Systemwechsel vornehmen - die Hauptbegründung dafür habe ich schon vorher gegeben, als es um Steuerabzüge für Neuerwerber ging -, dann ist es wichtig, eine längere Übergangsfrist zu gewähren. Steuerzahler stellen sich auf ein bestimmtes System ein. Leute, die vor einiger Zeit ein Haus erworben haben, sind davon ausgegangen, dass das in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten bezüglich des Steuersystems gleich bleibt. Jetzt nehmen wir einen Systemwechsel vor, einen Systembruch, und da wäre es nicht mehr als richtig, dass man eine längere Übergangszeit gewähren würde. Wenn Sie diese Übergangszeit gewähren, erfüllen Sie eine wichtige Aufgabe bezüglich der Abfederung des Systemwechsels. Auch hier meine ich: Um beim Systemwechsel glaubhaft zu bleiben, braucht es diese Abfederungsmassnahme.

Die Minderheit I beantragt, dieser Übergangsfrist von zwölf Jahren ab Inkrafttreten zuzustimmen.