Stadler Markus · Ständerat · 2013-03-14
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2013-03-14
Wortprotokoll
Für das Parlament handelt es sich heute eher um ein rechtliches als um ein politisches Prüfungsverfahren. Es ist auch ein aktiver Akt vorgesehen und kein Durchwinken, andernfalls wären unsere Aufgabe und unsere Diskussion heute Leerlauf.
Zur Begründung der knappen Gutheissung hat man in der ersten Runde im Ständerat oft das Wort "Föderalismus" und den Hinweis auf die Rechte der Kantone gehört. Mir scheint das etwas verkürzt geraten. Zum einen, denke ich, stehen sich zwei Auffassungen von Föderalismus gegenüber.
Sofern man vom Proporzgedanken ausgeht und diesen in der Kantonsverfassung festhält - und das ist hier zentral! -, stellt die erste Auffassung die Gemeinde bzw. den Wahlkreis in den Mittelpunkt und gibt ihm eine nicht anzutastende Stellung. Daraus kann sich dann der betreffende Paragraf 48 in der Schwyzer Kantonsverfassung ableiten, der konkret ein Mischsystem von Proporz und Majorz vorsieht, mit 13 von 30 Gemeinden, die Anspruch auf nur je einen Sitz haben. In der Folge werden nur 30 der 100 Sitze im Kantonsrat nach Proporz gewählt.
Die zweite Auffassung, Herr Comte hat darauf hingewiesen, stellt den Kanton ins Zentrum und will aus diesem Gesamtkanton eine repräsentative Vertretung des Volks im Kantonsrat erwirken. Daraus kann dann die Haltung des Bundesrates, der Kommission und des Nationalrates folgen oder eine noch stärkere Gewichtung des Proporzgedankens.
Ich vertrete die zweite Auffassung, weil es um die Wahl des kantonalen Parlamentes geht - man spricht hier von der "politischen Einheitsstaatlichkeit" - und weil ich gemäss schweizerischem Grundverständnis die Kantone als Grundorganisationen betrachte, von denen aus dann nach oben und nach unten Kompetenzen abgegeben werden. Es geht also nicht so sehr um die Frage "Föderalismus, ja oder nein?", sondern viel eher darum, ob man den Subföderalismus der Gemeinden oder den Gesamtkanton ins Zentrum stellt. Das heisst gleichzeitig, Herr Kollege Föhn, dass für die Wahl des Nationalrates, um die es hier nicht geht, andere Überlegungen gelten.
Zum andern spielt bei einer Regelung wie in Paragraf 48 - man muss nicht allzu weit suchen - die Machtsicherung von Mehrheitsparteien eine Rolle. Ob allerdings der Ständerat ein Abstimmungsverfahren gewährleisten soll, das unter dem Obertitel "Proporz" die einen gegenüber den anderen bevorteilt, ist eine Frage, die wir uns ernsthaft stellen müssen.
Ich empfehle Ihnen, Paragraf 48 vor allem aus rechtlichen Gründen nicht zu gewährleisten.