Lexipedia

preparatory:AB 1463

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-21

Wortprotokoll

Ich erinnere zuerst einmal an die Ausgangslage, die zu diesen Vorstössen geführt hat: Das Volk hat die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" abgelehnt. Während der Kampagne für oder gegen diese Initiative tauchte auch die Frage des Systemwechsels auf. Sie wurde in der Folge immer intensiver diskutiert. Ich habe damals das Versprechen abgegeben, bei Ablehnung dieser Initiative die Möglichkeit eines Systemwechsels analysieren und prüfen zu lassen und gegebenenfalls Vorschläge zu unterbreiten. Ich habe mich an dieses Versprechen gehalten und sofort eine Expertenkommission eingesetzt, in welcher auch die Kantone prominent vertreten sind.

Bei Steuervorlagen, welche die Kantone in ihrer Steuergesetzgebung stark betreffen, sind wir von der Verfassung her verpflichtet, die Kantone einzubeziehen, und zwar nicht nur in Form einer Vernehmlassung, sondern in Form einer qualifizierten Mitsprache und Mitwirkung. Diese Verpflichtung wollen wir wahrnehmen; es ist bei Parlamentarischen Initiativen immer wieder ein Problem, dass man bestenfalls eine Vernehmlassung macht, dass dies aber den Kantonen gegenüber ganz klar nicht genügt. Die Kantone müssen stärker einbezogen werden. Deshalb also haben wir die Kantone mit Fachleuten in die Arbeitsgruppe einbezogen; die Arbeitsgruppe wird ihren Bericht im Laufe des Monats März 2000 publizieren. Dann wird der Bundesrat sofort handeln; wir werden den Bericht auswerten und gegebenenfalls eine normale Vernehmlassung bei allen Kreisen - auch beim Schweizerischen Hauseigentümerverband - durchführen und Ihnen anschliessend eine Vorlage unterbreiten.

Das Instrument der Parlamentarischen Initiative wird ja eingesetzt, wenn der Bundesrat nicht handelt. Ich glaube, das ist hier nicht der Fall, aber trotzdem wurde gleichzeitig eine ganze Kaskade von solchen Initiativen gestartet: die beiden, über die wir heute sprechen; jene von Herrn Büttiker hat einen etwas anderen Aspekt zum Inhalt; aber auch im Nationalrat gab es Vorstösse. Ich muss Ihnen sagen, dass dieses gleichzeitige "Hin-und-Her-Legiferieren" in verschiedenen Bereichen wahrscheinlich nicht der optimale Weg der Gesetzgebung ist. Das hat sich im Nationalrat sehr schnell gezeigt, wo eine Subkommission schon begonnen hatte, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, dann aber merkte, dass man das irgendwie mit der Expertengruppe "kurzschliessen" sollte. Die Expertengruppe wurde dann zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Ich sagte, das sei möglich. Aber ich finde dieses Verfahren an sich suboptimal.

Im Steuerbereich hat es sich überhaupt etwas eingespielt, dass man auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Kommissionen anfängt zu legiferieren; es ist dann schwierig, das alles wieder zu einem kohärenten Ganzen zusammenzufügen. Gestatten Sie mir hier diese leise kritische Bemerkung zu diesem Verfahren. Es ist jetzt aber nötig, diese Verfahren wieder zu ordnen und zu koordinieren. Das tun Sie an sich, indem Sie die Ausarbeitung einer Vorlage sistieren.

Vorgezogen hätte ich es selbstverständlich, wenn Sie die Behandlung der vorliegenden Parlamentarischen Initiativen überhaupt sistiert hätten. Herr Dettling hat nämlich zu Recht darauf hingewiesen, dass sich dann noch einige grundsätzliche Fragen zum Systemwechsel stellen, bevor man sich wirklich entscheidet, in diese Richtung zu gehen. Ich gehe davon aus, dass man in diese Richtung gehen kann, aber ganz sicher bin ich erst, wenn ich es wirklich selber vertieft geprüft habe. Das zu den Verfahren. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie nicht schon anfangen, Gesetze zu schreiben, während andere Experten noch daran sind, Gesetzentwürfe zu machen.

Materiell möchte ich eigentlich nicht zu allen Problemen Stellung nehmen. Sie sehen, dass die verschiedenen Parlamentarischen Initiativen, denen Sie Folge geben wollen, auch nicht deckungsgleich sind; sie haben unterschiedliche Tönungen. Wir müssen jetzt die Arbeit der Experten abwarten, die wir dann natürlich auch hinterfragen können, das ist selbstverständlich.

Mir ist auch noch wichtig, dass man versucht, die ökonomischen Konsequenzen der verschiedenen Modelle etwas abzuschätzen. Es scheint, dass die Konsequenzen der verschiedenen Modelle nicht so gravierend sind, soviel ich bis jetzt weiss. Aber auch das ist etwas, was wir dann vertieft anschauen müssen, wenn Gutachten eingeholt worden sind.

Ich möchte nur etwas Grundsätzliches zum heutigen System sagen: Rein steuersystematisch ist das heutige System das richtige. Es gibt grosse Bedenken verfassungsrechtlicher Natur, gemäss denen der Systemwechsel im Grunde verfassungswidrig ist, wenn es um die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geht usw. Es ist natürlich durchaus denkbar, dass man je nach Problem Lösungen findet, die vertretbar sind. Herr Dettling hat zu Recht gesagt: Der Teufel steckt im Detail. Ich muss Ihnen sagen, dass ich froh wäre, wir würden eine vernünftige Lösung für einen Systemwechsel finden, und zwar einfach deshalb, weil dieser Eigenmietwert zu einem ständigen Ärgernis geworden ist. Ständig streitet man darüber, wie hoch er sein muss, ob die Werte richtig sind, und wie das geht. Viele Leute verstehen ihn nicht.

Aber das Votum von Herrn Dettling hat Ihnen natürlich klar gezeigt, dass diese Eigenmietwertregelung, zusammen mit dem unbegrenzten Schuldzinsenabzug und der Abzugsmöglichkeit beim Unterhalt, ein für die Hauseigentümer sehr günstiges Modell ist.

Das neue Modell wird vielleicht für gewisse Kategorien von Hauseigentümern günstig sein. Ich selber habe keine Hypothek mehr; ich freue mich darauf. Das ist meine Interessenbindung. (Heiterkeit) Aber wenn ich ganz ehrlich bin, muss ich sagen, dass die Kombination mit dem alten System ausserordentlich günstig wäre, vor allem für junge Familien, die Wohneigentum erwerben wollen. Wenn man dieses Ärgernis wegbrächte und trotzdem eine gute Lösung hätte, wäre das schon ein gewisser Fortschritt. Deshalb habe ich mich nicht etwa widerwillig mit dem Erfahrungsaustausch mit der Expertenkommission einverstanden erklärt, sondern in der Hoffnung, es würden dann daraus wirklich Ergebnisse resultieren, die man auch brauchen kann. Das werden wir dann sehen.

In eine etwas andere Richtung geht die Parlamentarische Initiative Büttiker. Ich will auch diese jetzt nicht abschliessend beurteilen, sondern vielleicht nur zwei, drei spontane Bemerkungen dazu machen. Sie leidet etwas am gleichen Problem [PAGE 1185] wie die Standesinitiative Aargau. Sie geht in Richtung einer Disharmonisierung. Der Wildwuchs der kantonalen Lösungen entwickelt sich mehr und mehr auch zum Standortnachteil. Sie wissen, dass ich ein vehementer Vertreter des Steuerwettbewerbs bin, denn er hat uns vor einem überbordenden Fiskalismus in der Schweiz bewahrt. Das sage ich sogar als Finanzminister. Das bringt dem Standort Schweiz wieder wirtschaftliche Vorteile; das ist selbstverständlich. Aber die Intransparenz der Systeme ist das Problem. Mit allen Kann-Vorschriften, die wir hier wieder einbauen, ermöglichen wir natürlich kantonale Unterschiede. Das ist die falsche Richtung. Schon deshalb müsste ich Sie bitten, dieser Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Aber weil es sich um ein parlamentarisches Verfahren handelt, mische ich mich da nicht ein. Wir werden das dann bei der vertieften Prüfung sehen. Wie Sie wissen, hat der Nationalrat eine gleichlautende Initiative schon weiter bearbeitet. Meine Mitarbeiter mussten einen Entwurf zuhanden der Subkommission ausarbeiten. Dieser geht jetzt in die Vernehmlassung, die wir abwarten müssen, und dann können wir die weiteren Entscheide treffen.

Ich muss Herrn Plattner in Bezug auf die Frage unterstützen, ob dieses Modell wirklich so wirksam ist, wie das die Basellandschäfter jeweilen darstellen, oder nicht. Ich habe mich im Vorfeld der Ausstrahlung der "Arena" über dieses leidige Problem vertieft mit den Zahlen befasst. Ich bin heute der Meinung, dass der Erfolg des Baselbieter Modells nicht nachgewiesen ist. Dies deshalb, weil der Bezirk Dorneck, der solothurnisch ist und der diese Lösung nicht hat, noch mehr Bautätigkeit hatte als Baselland. Herr Büttiker, Sie müssen nicht den Kopf schütteln, ich habe mir die Pro-Kopf-Zahlen im Detail geben lassen. Es ist völlig klar, dass es der Drang von der Stadt Basel weg ins Grüne ist, der - mit und ohne dieses Modell - zu gleichen Ergebnissen geführt hat. Die Steuerausfälle sind natürlich ein kantonales Problem. Das führt mich zur Überzeugung, dass hier vor allem Mitnahmeeffekte gespielt haben: Wer ohnehin gebaut hätte, nimmt die Subvention in Anspruch. In der Statistik wird dann aber ein Kausalzusammenhang konstruiert, eben wie bei den Störchen. Aber ich will nicht darüber streiten. Das geht jetzt seinen Vernehmlassungsweg. Nachher werden wir das anschauen, und der Bundesrat wird dazu Stellung nehmen. Das Bausparmodell hat durchaus etwas für sich. Ich will das nicht einfach in Abrede stellen. Aber man muss das Gesamte anschauen. Wenn der Expertenbericht kommt und wir über diese Dinge reden, hätte ich eigentlich gerne, dass das im Gesamtkontext geschieht und nicht "scheibchenweise" legiferiert wird.

Noch ein Wort zur Ertragsneutralität, die mir am Herzen liegt: Wenn ich die Diskussionen darüber höre, was man mit dem Systemwechsel möchte und dass man dann trotzdem über viele Jahre einen Zinsenabzug und den völligen Abzug von Unterhaltsaufwendungen usw. möchte, dann muss ich darauf hinweisen, dass das letztlich teurer kommt, als wenn die Volksinitiative angenommen worden wäre. Ich darf immerhin daran erinnern, dass das Volk einen Entscheid getroffen hat. Ich sage das vor allem jenen Kräften, die immer sagen, das Volk sei die wichtigste Instanz, aber dann, wenn es einmal "falsch" entscheidet, in der gleichen Richtung eben doch wieder etwas anderes erreichen wollen. Das Volk hat ganz klar entschieden, deutlicher, als ich zu hoffen gewagt hätte, aus der Begründung heraus, dass man im Interesse der Sanierung der Bundesfinanzen keine solchen Steuerausfälle haben will.

Das gilt natürlich ganz klar auch für einen Systemwechsel. Ich könnte keinen Systemwechsel akzeptieren, der am Schluss gleich viel oder mehr kostet, als die Umsetzung der Initiative gekostet hätte. Ob es auf 50 Millionen Franken genau ertragsneutral ist oder nicht, darüber muss man dann selbstverständlich diskutieren. Aber ich muss Ihnen sagen, dass aus Sicht des Bundesrates eine klare Bedingung für den Systemwechsel ist, dass damit am Schluss nicht der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben wird. Das noch zu den Ertragsverhältnissen.

Das Fazit in Bezug auf diese drei Parlamentarischen Initiativen ist klar: Wenn Sie ihnen Folge geben wollen, so tun Sie das. Ich bin immerhin froh, dass Sie diese nicht schon in Gesetze umarbeiten. Aber der Bundesrat wird Ihnen aufgrund der Erkenntnisse der Experten korrekt und ehrlich Vorschläge unterbreiten.

Bezüglich der Standesinitiative Aargau will ich nicht ins Detail gehen. Ich will lediglich zwei Gesichtspunkte aufgreifen: Der eine wurde bereits von Ihrem Kommissionspräsidenten aufgegriffen. Weil es eine Kann-Vorschrift ist, ermöglicht er eine klare Disharmonisierung zwischen den Kantonen, und das ist in einer Zeit, in der man eher formell harmonisieren sollte, falsch. Das ist ein gewichtiger Grund gegen diese Standesinitiative. Das zweite ist die Frage der Rechtsgleichheit. In der Begründung der Initiative wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Rechtsgleichheitsartikel nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehe. Das ist zutreffend; trotzdem würde die Rechtsgleichheit durch die vorgeschlagene Ergänzung des Steuerharmonisierungsgesetzes ganz erheblich tangiert. Es ist völlig klar, dass jeder Eigentümer von beweglichen Vermögenswerten, für welche keine Ausnahme gelten würde, gegenüber den Wohneigentümern benachteiligt wäre. In der gleichen benachteiligten Situation befände sich aber auch ein Eigentümer von unbeweglichen Vermögenswerten, also von Liegenschaften, die vermietet werden. Bei der heute verlangten beruflichen Mobilität kann es durchaus vorkommen, dass jemand gezwungen ist, sein Einfamilienhaus zu vermieten. Dort würde die Erleichterung nicht gelten. Sie haben schon im Zusammenhang mit Zweitwohnungen und Erstwohnungen gesehen, dass es hier plötzlich Rechtsgleichheitsprobleme gibt, die man ernst nehmen muss. Ich meine, wir dürfen bei diesen Grundrechten wie der Rechtsgleichheit nicht schleichend aus politischer Opportunität heraus in Richtungen drängen, die letztlich nicht gerecht sind. Das muss ich Ihnen sagen, auch wenn ich weiss, dass es den Verfassungsartikel über Wohnbau- und Wohneigentumsförderung (Art. 108 BV) gibt, Herr Dettling. Sie haben gesagt, dieser müsse berücksichtigt werden. Er ist - so behaupte ich - schon berücksichtigt. Aber wir wollen hier nicht den gleichen Disput wiederholen wie weiland in der "Arena", der unser persönliches Verhältnis Gott sei Dank nicht getrübt hat. Immerhin sollten wir Grundprinzipien einer Verfassung wie die Rechtsgleichheit nicht leichtfertig infrage stellen.

Das ist der Grund, weshalb ich Sie ersuche, dem Antrag der deutlichen Mehrheit Ihrer Kommission zu dieser Standesinitiative zuzustimmen.