Fässler Hildegard · Nationalrat · 2001-09-26
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Ich möchte beim Antrag Suter anfangen. Jede Altersgrenze ist willkürlich, das ist klar; man könnte auch gar keine einsetzen. Die Idee hinter dem Bausparvertrag, die uns schmackhaft gemacht wurde, ist die Idee der Förderung von jungen Einsteigern, von jungen Familien. Das ist wohl nicht mehr der Fall, wenn man mit 55 mit dem Bausparen beginnt. Es geht auch hier wieder nur um das Herausholen eines Steuervorteiles. Niemandem ist es benommen, mit 55 zu beginnen, für ein Häuschen zu sparen; aber dass man dann auch noch wieder Steuervorteile haben soll, das haben wir eigentlich nicht gedacht. Deshalb sind wir nicht auf diese hohe Grenze gekommen, sonst könnte man überhaupt die Grenze weglassen. Aber wenn das Motiv, das von Herrn Zuppiger und von anderen erwähnt wurde, ist, dass wir jungen Familien helfen wollen, dann müssen wir eine Grenze setzen, die einigermassen in jenem Bereich liegt.
Ich habe bereits mehrfach gesagt, warum unsere Fraktion gegen diese Bausparvariante ist: Es werden damit Leute bevorzugt, die in der Lage sind, recht viel Geld auf die Seite zu legen. Denn wenn sie nur wenig auf dieses Bausparkonto legen können - 500 oder 1000 Franken im Jahr -, dann werden sie nach zehn Jahren keinen Betrag zur Verfügung haben, mit dem sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben können. Es muss also ein rechter Betrag sein, damit sich das lohnt. Die Obergrenze liegt im Moment für ein Paar bei 2000 Franken im Monat; das ergibt 24 000 Franken im Jahr und 240 000 Franken in zehn Jahren. Das ist noch nicht allzu viel, um damit ein Haus oder eine Wohnung erwerben zu können. Trotzdem ist es sehr viel, weil es nur wenige Leute gibt, die überhaupt so viel ansparen können. Diese Leute brauchen keine steuerlichen Begünstigungen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Minderheit I (Genner) zu folgen.