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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-09-10

Wortprotokoll

Die Motion möchte, dass Entscheide des Bundesstrafgerichtes nicht nur bezüglich der korrekten Rechtsanwendung, sondern auch auf die richtige Feststellung des Sachverhaltes hin uneingeschränkt überprüft werden können. Aus rechtsstaatlicher Sicht erachtet der Bundesrat die geltende Rechtslage tatsächlich als nicht optimal. Er hat daher Verständnis für das Anliegen Ihrer Kommission für Rechtsfragen. Nun ist aber der Bundesrat nicht untätig geblieben - das ist er sowieso nicht, auch hier nicht - und hat bereits die Frage des Rechtsmittels gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes eingehend geprüft. Dabei hat er verschiedene Varianten untersucht:

1. die Errichtung eines neuen, eigenständigen Berufungsgerichtes;

2. die Ansiedelung einer Berufungskammer beim Bundesstrafgericht in Bellinzona;

3. das Bundesgericht als Berufungsinstanz;

4. die Beibehaltung der bisherigen Rechtsmittelordnung.

Die Variante mit dem Bundesgericht als Berufungsinstanz mit voller Überprüfungsbefugnis wurde in der Vernehmlassung abgelehnt. Deshalb hat sich der Bundesrat im Jahr 2008 für die Beibehaltung der bisherigen Rechtsmittelordnung ausgesprochen. Wesentlich für die Haltung des Bundesrates war die Überlegung, dass die mit dem Bundesgerichtsgesetz angestrebte Entlastung des Bundesgerichtes sonst gefährdet wäre.

Die beiden übrigen Varianten wurden verworfen, da die Fallzahlen zu gering waren, als dass ein eigenständiges Berufungsgericht oder eine Berufungskammer, die in drei Sprachen urteilt, ausgelastet wäre. Der Bundesrat hat aber darauf hingewiesen, dass der Status quo die Möglichkeit offenlässt, zu einem späteren Zeitpunkt ein eigenständiges, dreisprachiges Berufungsgericht oder eine dreisprachige Berufungskammer zu schaffen, falls die Fallzahlen bei der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes steigen sollten.

Das Parlament hat sich dann für die Beibehaltung des Status quo ausgesprochen und ist damit den Argumenten des Bundesrates gefolgt. Als unmittelbare Folge der parlamentarischen Beratungen hat dann aber Herr Ständerat Janiak die Motion 10.3138 eingereicht, die vom Bundesrat und vom Parlament unterstützt worden ist. Letzte Woche, vor wenigen Tagen, wurde die Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion Janiak eröffnet, mit welcher der Bundesrat eine Änderung des Bundesgerichtsgesetzes vorschlägt. Das heisst, das Bundesgericht soll bei Beschwerden gegen Entscheide des Bundesstrafgerichtes in Zukunft die Feststellung des Sachverhaltes und die Beweiswürdigung der Vorinstanz uneingeschränkt überprüfen können, also die volle Kognition für diese Beschwerden erhalten. Kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Vorinstanz den Sachverhalt nicht korrekt festgestellt hat, so wird es den Sachverhalt wohl nur ausnahmsweise selber vervollständigen. In der Regel wird es aber den Fall zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückweisen. Damit stellt die vorgeschlagene Änderung die von der Justizreform beabsichtigte Entlastung des obersten Gerichtes nicht infrage, auch weil es jährlich nur etwa zwölf Beschwerden gibt. Das muss man auch noch wissen, wenn man über dieses Geschäft berät: Es gibt jährlich etwa zwölf Beschwerden gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichtes. Mit der Umsetzung der Motion Janiak wird das Hauptanliegen der vorliegenden Motion erfüllt.

Die Motion Ihrer Kommission möchte nun aber eine zweite Berufungsinstanz. Sie lässt die Frage offen, wie diese Berufungsinstanz zusammengesetzt werden soll. Es besteht offenbar die Idee, die Berufungsinstanz könne ad hoc aus kantonalen Oberrichtern und Oberrichterinnen gebildet werden. Der Bundesrat findet eine solche Variante wenig realistisch, weil gerade grössere Fälle dann auch längere Abwesenheiten erforderlich machen würden und daher mit dem Amt eines kantonalen Oberrichters oder einer kantonalen Oberrichterin nicht vereinbar wären. Auch hier gibt der mit der Motion Janiak eingeschlagene Weg eine klare Antwort vor; es ist ein gangbarer Weg.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion Ihrer Kommission abzulehnen, die Minderheit zu unterstützen und darauf zu zählen, dass mit dem mit der Motion Janiak eingeschlagenen Weg das Ziel, das Sie erreichen wollen, auch erreicht und die Aufgabe sachgerecht erfüllt werden kann. Das sind die Überlegungen des Bundesrates.