preparatory:AB 14640
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-26
Wortprotokoll
Der Grundsatz, wonach man beim Systemwechsel flankierende Massnahmen für Neueigentümer beschliessen muss, ist unbestritten. Wir alle wissen ja, dass jemand Hypotheken braucht, wenn er neues Wohneigentum beschaffen will und noch nicht viel sparen konnte. Es ist durchaus vertretbar, auf der Basis des Förderungsartikels in der Bundesverfassung hier etwas zu tun. Aber man kann sich natürlich sehr darüber streiten, wie viel Anreiz es wirklich braucht, welches das richtige Mass ist. Wenn ich die Diskussion über diese Frage und über den Unterhaltsabzug höre, habe ich manchmal den Eindruck, dass viele, die darüber reden, gar nicht realisieren, dass die Basis der Abzüge tiefer ist als vorher, indem es nämlich keinen Eigenmietwert mehr gibt. Wenn man früher mehr abziehen konnte, ging das immer von einer höheren Basis aus, weil ja immer zuerst der Eigenmietwert aufgerechnet worden ist. Das gibt es nicht mehr, also fängt es auf einer tieferen Ebene an. Wenn gemäss unserem Vorschlag höchstens 10 000 Franken abgezogen werden könnten, würde das - ich nehme jetzt an, der [PAGE 1236] mittlere Eigenmietwert in der Schweiz sei 15 000 Franken - verglichen mit früher einem Abzug von 25 000 Franken entsprechen. Das wäre bei einer fünfprozentigen Hypothek - jetzt sind die Hypothekarzinsen tiefer - ein Kapital von 500 000 Franken, bei 4 Prozent von etwa 620 000 Franken. Das sind schon beachtliche Abzüge.
Auch das, was Ihnen der Bundesrat beantragt, ist "vom Preis her" schon beachtlich. Das kostet die Bundeskasse schon 110 Millionen bis 150 Millionen Franken, ist also eine ganz beachtliche Subvention.
Wenn wir nun darüber hinausgehen, kommen wir langsam in Konflikt mit der Verfassungsmässigkeit; mit unseren finanziellen Möglichkeiten stehen wir schon lange im Konflikt. Es ist also letztlich eine Frage des Masses. Wenn man z. B. die 20 000 Franken gemäss der Minderheit I (Baader Caspar) nehmen würde, würde das ganz klar dazu führen, dass viele Steuerzahler - vor allem Ehepaare mit doppeltem Abzug - die gesamten Zinsen über Jahre abziehen könnten. Damit schiesst man über das anvisierte Ziel hinaus, weil das zu einer Ungleichbehandlung von Alt- und Neueigentümern führt. Bei Neueigentümern in mittleren Verhältnissen führt das zum vollständigen Abzug während vielen Jahren. Das verträgt sich wieder nicht mit dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern. Das ist der Fall beim Antrag der Minderheit I.
Ich weiss jetzt nicht mehr so recht, ob ich bei Herrn Raggenbass von einer Mehrheit oder von einer Minderheit sprechen muss. Ich spreche jetzt von einer "-heit". Die "-heit" Raggenbass liegt irgendwo zwischen Bundesrat und Minderheit I.
Wir sind der Meinung, dass die bundesrätliche Fassung weit genug geht. Wenn ich rechne, was die ganze Geschichte mehr kostet als gemäss bundesrätlichem Entwurf, wenn Sie der Minderheit Raggenbass zustimmen - auch mit dem Unterhaltsabzug -, dann liegen wir in der Grössenordnung von zusätzlich 200 Millionen Franken. Ich muss Ihnen einfach sagen: Ich verstehe kaum mehr, wie Sie hier heute mit Millionenbeträgen umgehen! Wenn wir dann bei den Ausgaben in den gleichen Grössenordnungen Entscheide treffen müssen, ist das dann auch für die Wähler der bürgerlichen Seite schwieriger als das, was Sie jetzt einer Minderheit der Schweizer zugestehen, ohne dass hier ein Gerechtigkeitsnotstand vorliegt.
Hätten Sie sich beim Bausparabzug etwas zurückgehalten, wo ich finde, dass der Bundesrat recht weit ging, dann hätten Sie hier vielleicht irgendwo mit einer Zwischenlösung noch etwas weiter gehen können als der Bundesrat. Aber ich bin wirklich dezidiert der Meinung, dass die rund 120 Millionen Franken - die der Antrag der Minderheit Raggenbass allein mehr kostet als die Version des Bundesrates - zu viel sind und nicht mehr in einem vernünftigen Zusammenhang zum Nutzen des Ganzen stehen.
Ich verstehe auch nicht, wie Herr Hans Rudolf Gysin immer wieder sagen kann, 200 Millionen Franken seien für die Mieter tragbar. Wenn Sie im Verhältnis zu heute der gesamten Eigentümerschaft zusätzlich 200 Millionen Franken geben, dann gibt es natürlich Verlierer. Aber es gibt auch Gewinner. Gesamthaft gesehen machen Sie mehr für das Eigentum als vorher. Ich verstehe nicht, dass man das immer so vehement kritisiert. Wenn Sie der Minderheit I zustimmen, dann sind es noch einmal rund 100 Millionen Franken mehr. Dann geben Sie den Wohneigentümern im Vergleich zu heute rund 300 Millionen Franken mehr. Das ist vom Zustand der Bundeskasse und der Gleichbehandlung mit den Mietern her nicht gerechtfertigt.
In diesem Sinne möchte ich Sie wirklich bitten, wenigstens einmal, und auch sonst in diesen Debatten hin und wieder, Vernunft und Mass walten zu lassen.