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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2012-09-19

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-19

Wortprotokoll

Als Bäuerin, als von der Agrarpolitik 2014-2017 direkt Betroffene, erlaube ich mir, einige Worte zu sagen.

Positiv hervorzuheben sind bei dieser Vorlage namentlich:

1. die Ausrichtung der Direktzahlungen auf die verfassungsmässigen Ziele, gerade auch die Neuaufnahme der Ernährungssouveränität;

2. die Beibehaltung des Zahlungsrahmens, bei dem die Erhöhung bei den Strukturhilfen bedeutend ist.

In der Debatte besonders wichtig erscheint es uns allen, namentlich den betroffenen Bäuerinnen und Bauern, die gegenwärtige wirtschaftliche Situation unserer Betriebe zu thematisieren.

Hierzu gehe ich kurz auf zwei Themen ein, welche die Bäuerinnen speziell betreffen:

1. Die Umschulungshilfen. Der wirtschaftliche Druck auf landwirtschaftliche Betriebe steigt stetig. Auch im letzten Jahr sind fast 1500 Bauernhöfe aufgegeben worden. Dies geschieht keineswegs nur vor dem Hintergrund eines Generationenwechsels. Die definitive Betriebsaufgabe stellt für die Betroffenen einen einschneidenden Entscheid dar. Deshalb wird bei ungenügendem Einkommen vielfach zuerst der Zuerwerb ausgebaut und der Betrieb extensiv weiterbewirtschaftet.

Leider sind die heutigen Umschulungshilfen nicht auf diesen langsamen oder schrittweisen Ausstieg ausgerichtet, auch wenn ein solcher Ausstieg viel risikoloser ist und deshalb der Komplettaufgabe vorzuziehen ist. Die Gewährung einer Beihilfe setzt heute zu Unrecht die rasche Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs voraus. Deshalb wurden in den vergangenen zwei Jahren nur eine respektive zwei Umschulungshilfen gesprochen. Dieses Instrument ist im Rahmen der Anpassung der Verordnung zu überprüfen und an die Bedürfnisse anzupassen. Dabei ist insbesondere den Anliegen der Bäuerinnen Rechnung zu tragen.

2. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen. Weil die Direktzahlungen noch mehr auf die verfassungsmässigen Ziele ausgerichtet werden, dienen sie als Entschädigungen für die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen, speziell für den Aufwand zum Erhalt der Natur und für den Beitrag an die Versorgungssicherheit. Deshalb verstehen gerade wir Bäuerinnen nicht, weshalb eine Minderheit immer noch am alten Zopf von Einkommens- und Vermögensguillotinen festhalten will. Entscheidend ist doch, dass die verfassungsmässigen Ziele erreicht und die Leistungen erbracht werden.

Können Sie mir erklären, weshalb die Bundesbeiträge für die Versorgungssicherheit, Landschaftspflege, tiergerechte Haltung und Biodiversität bei einem vorhandenen Zusatzeinkommen, z. B. einer Bäuerin, einfach wegfallen sollen? Damit würden bezüglich der Erbringung der genau gleichen Leistung Unterschiede bei der Abgeltung geschaffen, die kaum erklärt werden könnten.

Aus Sicht der Bäuerinnen ist es wichtig, dass die Agrarpolitik so gestaltet wird, dass sich die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft deutlich verbessern. Die heutigen, sehr tiefen Einkommen, die im Durchschnitt rund 40 Prozent unter dem Vergleichseinkommen, z. B. eines Gärtners, sind, gefährden die mittel- und längerfristige Erreichung der verfassungsmässigen Ziele. Die nächste Generation wird bei der Berufswahl die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft sehr genau prüfen. Es wäre schade, wenn der Beruf des Landwirts an Attraktivität verlieren sollte. Hier gilt es Gegensteuer zu geben.

Im Namen der Bäuerinnen empfehle ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage. Besonders wichtig sind dabei der Verzicht auf eine Einkommens- und Vermögensgrenze sowie die Anpassung der Umschulungshilfen.